FSJ und Minijob gleichzeitig? Was ist ein nicht-sozialversicherungspflichtiger Job?

1 Antwort

Einen sozialversicherungspflichtigen Job machst du erst,wenn du über 450 € im Monat verdienen würdest !

Wenn du also nur einen Minijob machst,also unter 450 € verdienst,dürfte es eigentlich keine Probleme geben,aber du musst vorher ja eh deinen Träger des FSJ - darüber informieren bzw.erst einmal Fragen ob er was dagegen hat. Das ist auch im ganz normalen Berufsleben so,wenn man einen Nebenjob neben seinem Vollzeitjob ausüben möchte,muss vorher der AG - um Erlaubnis gefragt werden.

Auf den Bezug des Kindergeldes hat das keinen Einfluss,zumindest wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast,denn ab dem 01.01.2012 gibt es für den Bezug von Kindergeld keine Einkommensgrenze mehr.

Kindergeldschädlich ist es nur,wenn man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und neben der Zweitausbildung einen Nebenjob ausüben würde,in dem man durchschnittlich mehr als 20 Wochenstunden arbeitet.