Frist Einreichung Rechnung für Haftpflichtversicherung?

5 Antworten

Hallo Capooo77,

ich erzähle dir einmal, wie es bei uns ablaufen würde:

Nehmen wir an, du reichst den Haftpflichtschaden bei uns ein.

Wir schauen uns den Fall dann genauer an. Ist der Schaden für uns nachvollziehbar, kann er im besten Fall auch noch nachträglich übernommen werden.

Nach einer so langen Zeit kann es natürlich auch passieren, dass der Schaden nur anteilig oder auch gar nicht übernommen wird.

Dafür gibts übrigens auch die hier häufiger erwähnte Obliegenheit "den Schadenfall unverzüglich zu melden". Wir brauchen ja zumindest eine rechtliche Möglichkeit, den Fall ablehnen zu können, sollte uns aufgrund der späten Meldung ein Nachteil entstehen.

Ich an deiner Stelle würde einfach bei deiner Versicherung anrufen und mal nachfragen, ob du den Fall nachträglich melden kannst.

Viele Grüße

Sophie vom DEVK Social Media-Team

Wenn du eine Rechnung einfach bezahlst, ist das bereits eine Obliegenheitsverletzung, Schon alleine deshalb kann der Versicherer die Zahlung verweigern.

Der korrekte Weg ist, dass du eine Forderung an den Versicherer weiter leitest. DIESER prüft dann die Rechtslage und reguliert einen Schaden oder er weist den Anspruch zurück.

Wenn du vorher schon bezahlt hast, was soll denn da noch geprüft werden?

In den Versicherungsberatungen steht in der Regel „unverzüglich“. Das ist zwar nicht ganz klar definiert.
Ich würde sagen zwischen 3 und 7 Tagen.

Ein Jahr ist definitiv zu lange

Frag mal kevin1905

Der hat die Weisheit mit löffeln gefressen oder zumindest meint er es selber

kevin1905  27.11.2017, 13:29

Fakt!

I.d.R. binnen 1 Woche nach Schadenfall.