Frist Einreichung Rechnung für Haftpflichtversicherung?
Hallo. Habe vor genau einem Jahr(Nov 16) eine Rechnung bezahlt, die ich der Haftplicht hätte einreichen können. War nicht sehr hoch, daher hab ich es vergessen. Kann ich das noch nachholen? VG
5 Antworten
Hallo Capooo77,
ich erzähle dir einmal, wie es bei uns ablaufen würde:
Nehmen wir an, du reichst den Haftpflichtschaden bei uns ein.
Wir schauen uns den Fall dann genauer an. Ist der Schaden für uns nachvollziehbar, kann er im besten Fall auch noch nachträglich übernommen werden.
Nach einer so langen Zeit kann es natürlich auch passieren, dass der Schaden nur anteilig oder auch gar nicht übernommen wird.
Dafür gibts übrigens auch die hier häufiger erwähnte Obliegenheit "den Schadenfall unverzüglich zu melden". Wir brauchen ja zumindest eine rechtliche Möglichkeit, den Fall ablehnen zu können, sollte uns aufgrund der späten Meldung ein Nachteil entstehen.
Ich an deiner Stelle würde einfach bei deiner Versicherung anrufen und mal nachfragen, ob du den Fall nachträglich melden kannst.
Viele Grüße
Sophie vom DEVK Social Media-Team
Wenn du eine Rechnung einfach bezahlst, ist das bereits eine Obliegenheitsverletzung, Schon alleine deshalb kann der Versicherer die Zahlung verweigern.
Der korrekte Weg ist, dass du eine Forderung an den Versicherer weiter leitest. DIESER prüft dann die Rechtslage und reguliert einen Schaden oder er weist den Anspruch zurück.
Wenn du vorher schon bezahlt hast, was soll denn da noch geprüft werden?
In den Versicherungsberatungen steht in der Regel „unverzüglich“. Das ist zwar nicht ganz klar definiert.
Ich würde sagen zwischen 3 und 7 Tagen.
Ein Jahr ist definitiv zu lange
Frag mal kevin1905
Der hat die Weisheit mit löffeln gefressen oder zumindest meint er es selber
Fakt!
I.d.R. binnen 1 Woche nach Schadenfall.