Private Haftpflichtversicherung - Schadenregulierung gemäß Kostenvoranschlag möglich?

1 Antwort

Aus deiner Frage geht nicht hervor, um welchen Schaden es sich überhaupt handelt. Die Haftpflichtversicherung entschädigt grundsätzlich nach dem Zeitwert. Wenn von der beschädigten Sache keine Rechnung vorliegt, kann vorab schon mal eine Kürzung um 50 % erfolgen. Eine Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag wird in der Regel nicht erfolgen. Es muss auch ein Nachweis erbracht werden, dass die Reparatur auch tatsächlich erfolgt ist. Dies schon deshalb, damit der gleiche Schaden nicht mehrfach abgerechnet werden kann.