Haftpflichtversicherung - keine Mehrwertsteuer?
Hatte in meiner Wohnung einen kleinen Schaden, der vom Tischler behoben wurde. Nach Einreichung des Kostenvoranschlags hat mir die Versicherung einen Scheck über den entsprechenden Betrag ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Habe jetzt die Rechnung bei meiner Versicherung eingereicht; bekomme ich die Mehrwertsteuer dann doch noch?
7 Antworten
Wenn du die Reparatur nachweisen kannst, bekommst du auch die MwSt erstattet
Wenn der Tischler Dir auch eine Rechnung stellt, dann bekommst Du auch noch die Mehrwertsteuer.
Die bekommst du natürlich nicht, wenn der Tisch nicht oder von Dir selbst repariert wird.
Du zahlst dann ja auch keine Mehrwertsteuer.
Den Netto Betrag bekommst du, wenn du den Schaden nicht richten lässt. Mit Rechnung wird der Betrag komplett erstattet.
Wenn eine Rechnung über die Reparatur nachgereicht wird, zahlt die Versicherung den Differenzbetrag - also die MwSt.
Mehrwertsteuer wird immer nur erstattet wenn sie auch angefallen ist. Abrechnung über Kostenvoranschlag: Mehrwertsteuer ist nicht angefallen also keine Erstattung. Abrechnung über Handwerkerrechnung: Mehrwertsteuer ist angefallen also wird sie erstattet. Ist immer so im privaten Bereich Viele Grüße Andreas Wessel