Rechnung ohne Zahlungsziel B2B?

5 Antworten

Grundsätzlich gilt: Eine Rechnung ist immer sofort fällig. Dies geht aus § 271 Abs. 1 BGB hervor. Darin heißt es:

„Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.“

Eine Mahnung darf erst dann gestellt werden, wenn ein Zahlungsziel überschritten wurde. Stand auf der ersten Rechnung kein Zahlungsdatum (oder zahlbar in 14 Tagen o.ä.), ist der Schuldner nicht in Verzug geraten. Korrekterweise muss demnach ERST eine (adequate) Zahlungsfrist gegeben werden und wenn diese wieder verstreicht kann man erst mahnen.

Ist die erste Mahnung nicht ein Zahlungsziel ?

"Möglich" wäre es, aber nicht gerade seriös. 14 Tage Zahlungsziel sollte schon sein.

Ich verstehe es auch nicht, weil ich immer sofort zahle, dann kann ichs auch nie vergessen, somit habe ich meine letzte Mahnung vielleicht vor 40 Jahren bekommen :-) :-)

Ich kann das Thema nicht juristisch bewerten. Aus kaufmännischer Sicht, würde ich Folgendes sagen:

Das Zahlungsziel wurde in der Regel verhandelt und ist Bestandteil vom Vertrag. Die Fragen sind: Was stand im Angebot? Was stand in den AGB? Wovon musste der Käufer ausgehen?

Wenn gar nichts geklärt ist, kann der Käufer mindestens von einem branchenüblichen Zahlungsziel unterstellen. Was bei Ihnen branchenüblich ist, weiß ich nicht. Das geht von Vorkasse bis 180 Tage nach Rechnungsstellung.

Wie kommen Sie jetzt zum Geld? Schreiben Sie keine Mahnung als erstes sondern eine freundliche Zahlungserinnerung, in der Sie erklären, dass die Zahlung fällig ist und Sie um die Zahlung bitten. Dann haben Sie das Versäumnis mit dem Zahlungsziel zunächst einmal durch Erklärung geheilt. Darauf kann der Kunde dann reagieren. Wie Kunden reagieren, ist nicht absehbar. In der Regel erfolgt gar keine Reaktion, was bedeutet, dass die Erklärung akzeptiert ist.

Frühestens 7 Tage nach der Zahlungserinnerung können Sie problemlos mahnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Da auf der Rechnung kein Zahlungsziel kommuniziert wurde, kannst du nicht nach 7 Tagen Mahnungen schicken.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. 

Das ist keine Zahlungsfrist, sondern die Frist, nach der Verzugszinsen berechnet werden dürfen. Außerdem ist das eine B2B-Regelung.