Muss ich Inkassogebühren bezahlen?
Hallo, ich habe eine Rechnung für falsches Parken einen gelben Streifen über 30€ bekommen (27.11). Am 13.12 wurde ich mit Frist und Gebühren von 6,50€ aufgefordert diese bis zum 23.12. zu begleichen.
Die Rechnung habe ich dann am 27.12. incl. der extra Gebühren überwiesen.
Heute (3.01) bekomme ich ein Schreiben von einem Inkassobüro mit Datum vom (28.12), dass ich die gesamte Rechnung 36.50€ + 20€ an sie zahlen soll.
Muss ich nun die 20€ an das Inkassobüro noch zahlen und Sie darauf hinweisen, dass ich die restlichen Gebühren bereits bezahlt habe oder kann ich darauf verweisen, die Gebühren schon vor Ausstellung des Briefes bzw. Erhalt, bezahlt habe.
5 Antworten
Du hast die gesetzte Zahlungsfrist nicht eingehalten und sogar allgemein erst nach der gesetzten Frist erst überwiesen. Somit ist es nun absolut legal, die Angelegenheit einem Inkasso-Unternehmen zu übergeben.
Da das Inkassobüroin sich per postalischem Zugang an Dich inzwischen tätig wurde, darf es für seine Arbeit nun auch ntsprechende Gebühren gegen Dich geltend machen zzgl. der allgemeinen Ursprungsschuld. ( Hauptforderung )
Liegt die Hauptforderung bei max. 500 Euro oder weniger, darf das Inkassounternehmen dafür pauschal max. 15 Euro Inkassogebühren erheben. Zudem darf es belegbare Auslagen z.B. für Briefmaterial und Porto bis zu einem Umfang von max. 20 Euro noch auf die Inkassogebühren aufschlagen.
Lese dazu aber am besten noch malhier nach und zahle dann am besten gleich die Hauptschuld + Inkassogebühren in einem Rutsch umd den Mist von der Backe zu haben.
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Kommando zurück, denn die Hauptschuld i.H.v. 36,50 Euro hast Du ja bereits an den Ursprungsläubiger überwiesen. Zur Disposition steht dann nur noch die Klärung der reinen Inkasso-Kosten mit dem Inkassodienst. Wurde das Inkassobüro vor Deiner nachweislichen Überweisung bereits beauftragt, könnte es sein, das es die Inkassokosten ( 20 Euro ) nun zu Recht einfordern kann.
Wichtig ist erst einmal, wie Du das Geld überwiesen hast. Per Überweisungsträger, oder elektronisch , und um wieviel Uhr ?
Weiter ist dann noch die Frage, ob das innerhalb eines einzigen Bankunternehmens geschah, oder ob verschiedene Bankhäuser dabei involviert waren.
Bis zu 3 Banktagen kann es dann durchaus mal dauern zwischen Überweisung und Gutschrift auf dem Zielkonto.
Dein Zahlungsziel war seitens der Behörde aber nach Anmahnung bereits der 23.12.2017.
Da das Geld aber an diesem Tag niemals beim Gläubiger eingegangen sein kann, ( Du hast ja erst am 27. die Überweisung in Auftrag gegeben ), kann die Behörde somit telefonisch oder elektronisch das Inkassounternehmen entweder am 27. oder 28. mit dem Forderungsmanagement zB. um 8:00 Uhr beauftragt haben, wo es noch keine Gutschrift auf dem Konto gab.
Weise das Inkasso drauf an, dass das alles längst bezahlt ist und es statt Mahnbriefchen zu verschicken lieber mal beim Auftraggeber die Hände aufhalten soll. Du hast ohnehin zu viel bezahlt, denn 6,50€ Mahngebühren sind absoluter sinnbefreiter Unsinn. Maximal 2,50€ für mehrere Mahnbriefe, mehr ist nicht zulässig.
Schreibe denen das so und alles ist gut.
Du hast bezahlt und fertig.
Nein du hast bezahlt. Das hat sich nur überschlagen alles.
Ich verstehe dich aber nicht. Warum hattest du nicht gleich die 30 Euro bezahlt? Wenn ich mal sowas bekomme zahle ich noch am selben oder nächsten Tag. In der Regel hat man dazu 7 Tage Zeit.
Du hast die Frist nicht eingehalten.
ok danke. Mir kommt halt nur etwas komisch vor, dass das Schreiben am 28.12. verfasst worden sein soll (wo das Geld vermutlich beim Hauptschuldner gebucht worden ist) und es 4 Werktage später erst bei mir eintrifft. Naja kann ich aber leider nachweisen.