Freundin 17 er 26?

8 Antworten

Jugendliche gelten in Deutschland ab 14 als "sexuell mündig" und dürfen sich ihre Beziehungs- und Sexpartner frei unter allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen auswählen. Das Gesetz kennt dabei KEINE Obergrenze für das Alter des Partners - d.h. es spielt keine Rolle, ob dieser 16, 26, 46 oder 86 ist und auch die Eltern müssen damit NICHT einverstanden sein!

Einschränkung ist, dass keine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt werden darf (Lehrer/Schüler beispielsweise) und kein Geld fließt.

Der Altersunterschied von 9 Jahren ist natürlich eine Herausforderung in diesem Alter - aber auch die haben schon viele Paare gemeistert. Ob es mit den Beiden funktioniert, können diese nur selbst herausfinden. Mit einschneidenden Maßnahmen wie Heirat und Vermehrung würde ich noch ein paar Jahre warten, mir in der Zwischenzeit aber nicht mit irgendwelchen Zahlenspielen die Beziehung vermiesen lassen.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Wenn es eine normale Beziehung ist und er nicht etwa der Erzieher, Ausbilder oder Betreuer, oder sie dafür Geld nimmt, dann ist es absolut legal und da kann man auch nichts anzeigen. Es reicht sogar wenn sie mindestens 14 Jahre alt ist.

Oft versuchen die Eltern sowas anzuzeigen und sind dann überrascht wenn die Polizei ihnen sagt dass das nicht geht.

Hallo Ahnhuang,

wie kommst du denn auf die Idee, dass er sich strafbar machen könnte?

Irgendwie haben hierzulande viele Leute die Meinung, dass ein Erwachsener grundsätzlich keinen Sex mit einem "Nicht-Erwachsenen" haben dürfte. Das ist aber grundsätzlich falsch.

LG Sascha

Rechtlich ist es vollkommen okay solange alles freiwillig passiert und kein Schutzbefohlenenverhältnis besteht. Allerdings ist die Reife und Lebenserfahrung eines 27 jährigen deutlich ausgeprägter als bei einer 17 jährigen und daraus ergeben sich viele moralische und schmerzliche Risiken

Nein, da macht man sich nicht strafbar.