Darf meine Freundin zu mir ziehen...(häusliche Gewalt)?

9 Antworten

Nun ist das Problem in meinen Augen: sie ist 17, somit haben ihre Eltern noch 1 Jahr die Bestimmung über das, was sie tut, korrekt?

du hast es erfasst.

sie kann jedoch das letzte jahr in ein betreutes wohnen (wo du sie natürlich besuchen darfst) und danach zu dir ziehen.

und sie kann gegen ihren vater natürlich auch anzeige erstatten!

h3nnnn3  21.07.2015, 23:51

ps: das gesetz sieht das zwar völlig anders aber ich würde es sehr befürworten, wenn du den vater mal ordentlich grün und blau prügelst!

aber nicht dass du das jetzt als anstiftung interpretierst! ;)

Mit Erlaubnis der Eltern darf deine Freundin bei dir einziehen, das geht nähmlich ab 16 Jahren. Wenn die Eltern deiner Freundin dagegen sind, darf die erst mit 18 Jahren bei dir einziehen. Die Zustimmung der Eltern kann aber auch durch einen Beschluss vom Familiengericht ersetzt werden, ich würde mich an eurer Stelle von einem Anwalt beraten lassen.

Nein, sie kann um Obhut beim JA bitten und wenn ihre Beschuldigungen zutreffen wird sie dort bleiben können, wenn nicht ist eine Fam.theraphie angrsagt

bei aktueller Gewalt sollte sie immer sofort die Polizei einschalten , denn das Schlagen ist eine Straftat und muß offiziell verfolgt werden

wenn du eine wohnung und geregeltes einkommen hast , sollte es denke ich kein problem sein , sie sollte über das Jugendamt hilfe suchen und auch ruhig die  Situation mit ihren Eltern Schildern , ich hatte zeitweise heftige streit mit meiner Mutter und beim Jugendamt (war da knapp noch nicht volljährig) haben die gemeint , ob ich jemand hätte bei dem ich fix wüsste das er mich aufnehmen könnte 

in eurem fall könnte sie sagen das du eine wohnung und genug einkommen und so hast 

wichtig ist halt das sie sagt das sie geschlagen wird , bei so etwas wird eher gehandelt als wenn sie nur sagt " sie will lieber bei dir wohnen" 

Justaskingeh 
Fragesteller
 21.07.2015, 23:56

Ich verstehe, es ist ja auch nicht so, dass sie einfach die Schule oder sonstiges abbrechen möchte, diese würde sie dann weiterhin fortsetzen, vielen Dank!

Sie darf es nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Allerdings sollte sie/ihr zur Polizei gehen. Dort weiß man am besten, was zu tuen ist.

h3nnnn3  21.07.2015, 23:53

tuen ... diese neue rechtschreibung überfordert mich etwas xD

Oselomirnix  21.07.2015, 23:58

Tut mir Leid... Dieser Fehler passiert mir immer wieder. :-)