Freund hat Auto ausversehen zerkratzt?

9 Antworten

Erstmal ist wichtig, wie das ganze genau passiert ist. Wo stand das Auto? Wo befand sich der Wasserkasten bzw. von wo hat er ihn genommen?

Beispiel: er hebt den Wasserkasten aus deinem Kofferraum und zerkratzt dabei sein Fahrzeug. Dann fällt das in den Bereich Kfz-Betrieb und wird von der Privathaftpflicht üblicherweise nicht übernommen.

Grundsätzlich würde ich den Schaden bei der Privathaftpflicht mal melden.

Beschreibe doch mal den genauen Hergang, dann kann man noch mehr dazu sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wattdennnu2  29.11.2020, 09:40
Dann fällt das in den Bereich Kfz-Betrieb und wird von der Privathaftpflicht üblicherweise nicht übernommen

Ist das bei der R+V "üblich"?

DHaeuslerKonrad  29.11.2020, 09:45
@wattdennnu2

Das bei vielen Versicherungen so. Da du ja Makler bist, hast du wahrscheinlich mehr Einblick in die einzelnen Versicherungsgesellschaften, als ich als Einzelvertreter: bei welcher wäre das dabei?

wattdennnu2  29.11.2020, 09:53
@DHaeuslerKonrad

...meine an dich gestellte Frage könntest du mit "Ja" oder "Nein" beantworten.

Valnar52  29.11.2020, 10:05
Dann fällt das in den Bereich Kfz-Betrieb und wird von der Privathaftpflicht üblicherweise nicht übernommen.

Das ist falsch, da der Schaden nicht vom Eigentümer, Halter oder Fahrer des Fahrzeug durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde. DAS (und nur das) ist über die "Benzinklausel" ausgeschlossen.

Wenn ich als Beifahrer aus nem fremden Fahrzeug aussteige und mit der Tür ein andere Auto beschädige, reguliert meine PHV sowohl den Schaden an der Tür als auch am fremden Fahrzeug. Der Schaden am fremden Fahrzeug ist natürlich AUCH über die KH versichert.

Hoffentlich erzählst du sowas nicht auch deinen Kunden und lehnst womöglich Schadenfälle ab, die selbstverständlich versichert sind..

DHaeuslerKonrad  29.11.2020, 10:21
@Valnar52

Also ganz einfach ist das nicht. Wenn der Wasserkasten sich zum Beispiel im Kofferraum des eigenen Fahrzeuges befindet und der Schaden beim herausheben passiert, geht das schon in die Richtung Kfz-Betrieb. Erfahrungswerte.

Und keine Sorge. Wir prüfen die Schadenfälle unserer Kunden sehr genau. Es ist noch keiner ungerechtfertigt abgelehnt worden.

Valnar52  29.11.2020, 10:23
@DHaeuslerKonrad
Wenn der Wasserkasten sich zum Beispiel im Kofferraum des eigenen Fahrzeuges befindet und der Schaden beim herausheben passiert, geht das schon in die Richtung Kfz-Betrieb.

Wenn man dann einen Dritten schädigt, natürlich. Daran besteht kein Zweifel. Aber das ist hier ja nicht der Fall.

DHaeuslerKonrad  29.11.2020, 10:27
@Valnar52

Wir wissen nicht, wo der Wasserkasten herkam. Das hat der Fragesteller nicht erwähnt oder ich hab's nicht gesehen.

Um ganz ehrlich zu sein sicher bin ich mir nicht. Aber, man kann es auf alle Fälle mal bei der Haftpflicht versuchen und das schildern ggf auch dort fragen was da eine Anlaufstelle ist. Die helfen einen weiter. Fragen kostet nichts. Nur was ihr nicht dürft, versuchen die Versicherung zu bescheißen also einen Versicherungsbetrug probieren. Aber ganz normal schildern und fragen, kein Problem. Es ist immer besser direkt nachzufragen, dann wisst ihr auch zu 100% bescheid.

Wenn das beim Be- und Entladen passiert ist, wird seine PH den Schaden ablehnen.

wattdennnu2  29.11.2020, 16:35

Kein Versicherer der Welt kann einen Schaden ablehnen, da er nun einmal passiert ist. Er kann höchstens, mit Begründung, die Regulierung eines Schadens ablehnen.

Weiterhin ist es problemlos möglich, derartige Schäden im RTahmen der privaten Haftpflichtversicherung mitzuversichern!

Dein Wasserkasten? Für dich entladen? Dann wäre es ein Freundschaftsdienst und er würde nicht dafür haften...

Wenn es nicht obige Konstellation war, wird wohl seine hoffentlich vorhandene Privathaftpflicht einspringen - natürlich nicht seine Autohaftpflicht. Dann meldet er den Schaden seiner HP und die meldet sich bei dir bzgl Abwicklung.

migebuff  29.11.2020, 08:08

Warum zahlt die KFZ-Haftpflicht "natürlich nicht", wenn der Schaden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, hier Be- und Entladung, entstanden ist?

schleudermaxe  29.11.2020, 08:58
@migebuff

Weil Eigenschäden dieser Art eben nicht über die eigene KH abgesichert werden können.

DHaeuslerKonrad  29.11.2020, 08:58
@migebuff

Weil für Tätigkeiten, die zum KFZ-Betrieb gehören die Kfz-Versicherung zuständig ist.

migebuff  29.11.2020, 09:18
@DHaeuslerKonrad

Das ergibt keinen Sinn. Die Aussage "Die KFZ-Haftpflicht zahlt natürlich nicht" soll richtig sein, weil die KFZ-Haftpflicht zuständig ist und folglich zahlt? Wie soll man das jetzt verstehen?

DHaeuslerKonrad  29.11.2020, 09:41
@migebuff

Die Kfz-Haftpflicht hat an dieser Stelle gar nichts mit dem Schaden zu tun, da ja kein Dritter geschädigt wurde, sondern das eigene Auto. Wenn es denn ein Betriebsschaden ist, wäre wenn überhaupt die Vollkasko zuständig.

Schäden, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges ereignen sind nicht in der Privathaftpflicht versichert. Dazu gehören auch Be- und Entladeschäden.

Man müsste in diesem speziellen Fall den Schadenhergang genauer wissen, ob Wasserkasten im Kofferraum der Geschädigten stand usw.

schleudermaxe  29.11.2020, 10:00
@DHaeuslerKonrad

Wie geht das denn?

Meine KH bezahlt meinen Schaden, den ich selber anrichten lasse, wie hier?

DHaeuslerKonrad  29.11.2020, 10:23
@schleudermaxe

Nein natürlich nicht. Die KH hat wie schon geschrieben rein gar nichts damit zu tun. Wie kommst du darauf?

schleudermaxe  29.11.2020, 10:30
@DHaeuslerKonrad

Dein Zitat:

Weil für Tätigkeiten, die zum KFZ-Betrieb gehören die Kfz-Versicherung zuständig ist.

DHaeuslerKonrad  29.11.2020, 10:54
@schleudermaxe

Kfz Versicherung ist nicht automatisch Haftpflicht. Es gibt auch noch andere Absicherungsbausteine wie Kasko.

DHaeuslerKonrad  29.11.2020, 08:53

Nicht unbedingt. Gefälligkeitsschäden sind mittlerweile in einer guten Haftpflicht enthalten. Nicht bei jedem Anbieter. Das größere Problem wäre dann, dass es in den KFZ-Betrieb fallen könnte. Dazu muss man aber den Hergang genauer wissen.

wattdennnu2  29.11.2020, 09:37
@DHaeuslerKonrad

Wenn Gefälligkeitsschäden Bestandteil des Versicherungsumfanges sind, sollten auch Be- und Entladeschäden mitversichert sein. Sogar Versicherer schaffen es, diese Logik in die Tat umzusetzen. Die r+v schafft es nicht?

Freund meldet den Schaden seiner Haftpflicht, du reichst Fotos vom Schaden und KVA ein und wartest ab. Gefälligkeitsschäden müssen mitversichert sein.