Private Haftpflicht bei Schäden am Firmenwagen?

5 Antworten

nein, wenn überhaupt greift die Vollkaskoversicherung, niemals DEINE Haftpflicht wegen der Benzinklausel.

das wirst du deinem Chef beichten müssen, wie ihr das regelt, bleibt abzuwarten.

Danke für die Einschätzung. Ist jetzt kein Drama, aber natürlich etwas peinlich, weils schon irgendwie tolpatschig ist, was ich mir da geleistet habe. Naja, ist dann halt so.

Private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur private Risiken deckt.

Be- und Entladeschäden wären in der KFZ-Haftpflicht gedeckt. Hier ist das aber ein Eigenschaden, der höchstens über die Vollkasko gedeckt wäre

Eine PH greift so jedenfalls nicht. Vielleicht ha ja Dein Berater/Makler/Onliner eine Idee, denn Beziehungen schaden ja nur dem, der keine hat.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie schon gesagt wurde, das ganze sollte die Vollkasko des Autos klären. Wenn du schon eine Privatnutzung auf dem Auto hat, dann muss dein Chef auch damit rechnen das damit Private Dinge erledigt werden.

Dem Chef melden was passiert ist und dann sollte das geregelt werden

Ist das ggfls. ein Fall, bei dem meine private Haftpflichtversicherung greift,

Definitiv / extrem wahrscheinlich nicht - für diesen privat verursachten Schaden wirst Du einstehen müssen , soweit der AG dies nicht über die Kaskoversicherung laufenlässt - was vermutlichauch unwirtschaftlich wäre.

https://www.verti.de/blog/benzinklausel-bedeutung.jsp

Benzinklausel: Privathaftpflicht will Doppelversicherung ausschließen 

Sie schließt die Haftpflicht eines Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs für Schäden aus, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Kommt es zu einem Schadensfall, der im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, beruft sich eine Versicherung sehr wahrscheinlich auf die Benzinklausel und lehnt eine Schadensregulierung ab.Die Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung soll eine Überschneidung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung und somit eine Doppelversicherung ausschließen.

Die Klausel soll vor allem verhindern, dass Eigenschäden über eine Privathaftpflicht abgewickelt werden. Das klassische Beispiel ist der Einkaufswagen auf dem Parkplatz.