auto vom Freund die Tür beschädigt beim Austeigen?

6 Antworten

Nein - deine Privathaftpflichtversicherung leistet bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug nichts.

Hier würde nur die Vollkasko-Versicherung des benutzten Fahrzeugs zahlen.

aber das auto stand und die tür is mir aus der hand geflutscht warum übernimmt das nicht meine versicherung ?

@Dummbatzle

gilt nur für den Schaden an der Hauswand. Betriebshaftung - deine Versicherungen treten da nicht ein.

@peterobm

Der blöden hauswand gehts gut -.- dem Auto nur nicht und leider wächst mir das Geld nicht aus dem hintern. Verstehe nur nich das von mir verursachter schaden nicht bezahlt wird.... und ja dafür kannst du ja nichts sind nur fragen ;)

@Dummbatzle

hier kommt ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht:

7.13. Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern

Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

wenn der Halter eine Vollkasko hat, zahlt diese den Schaden am Auto, die Haftpflicht den Schaden an der Wand.

Deine Versicherungen sind da außen vor. Die Schulden wirst privat zahlen dürfen

Wenn alles die versicherungen begleichen warum muss ich dann was zahlen?

@Dummbatzle

weil dein Freund garantiert keine Vollkasko hat, bei älteren Fahrzeugen lohnt das nicht.

wenn er denn eine HÄTTE, wird er hochgestuft, die Vers. wird teurer.

Es versteht sich von selbst dass zu zahlen solltest, du hast schliesslich nicht aufgepasst. schöner Freund bist du

@peterobm

Was hat das mit freundschaft zu tun und wie gut diese ist? Ich will den schaden ja über meine versicherung regulieren dazu habe ich ja schließlich welche und es war keine absicht für ne sturmböe kann ich ja kaum was.....

@Dummbatzle

deine Vers. käme nur in Betracht wenn was anderes wie das Auto beschädigt wurde. Tür Fernseher Glasscheibe

einzig bei Sturm, wenn dein Freund eine TK hätte, würde diese aufkommen. Ab ner bestimmten Windstärke - nachfragen. ohne Hochstufung

Weder, noch.

Das zahlt die Vollkasko des Eigentümers (abzgl. SB und Rückstufung). Wenn Windstärke 8 oder höher war, könnte man sein Glück über die Teilkasko als Sturmschaden probieren...

Unabhängig von sämtlichen Versicherungen bist du deinem Freund zum Schadenersatz verpflichtet und müsstest dies, sofern er darauf besteht, aus eigener Tasche zahlen.

Zum Schadensersatz verpflichtet ist er nur bei schuldhaftem Handeln.

@AalFred2

Das stimmt und kann anhand der Schilderung weder 100% ausgeschlossen noch bestätigt werden. Insofern kann mein diesbezüglicher Kommentar als etwas voreilig bezeichnet werden.

Privathaftpflicht (deine) zahlt nicht weil in Zusammenhang mit KFZ,

Haftpflicht (Fahrzeug) würde schaden an der Wand/Mauer abdecken,

die Fahrzeugvollkasko den schaden am Auto.

Wenn Letztere nicht besteht wrst Du das wohl persönlich begleichen müssen.

.... da ja der Wind als Verursacher meist keine Geldbörse hat, ordnet dieses Problem die Teilkaskovers. des Halters.

Hat er keine, möge er im Rathhaus nachfragen, ob die Damen und Herren Bürgermeister aktuell wieder sammeln lassen für die, sich sich die Beiträge für eine Absicherung erspart haben.