Beim Eiskratzen unwissentlich Lack und Scheibe beschädigt - Fall für die Privathaftpflicht?
Hallo liebe Versicherungs-Experten,
mit ist leider unwissentlich ein Fauxpas passiert. Bei den starken Schneefällen in NRW in den letzten Tagen, habe ich einem Nachbarn geholfen sein Auto freizukratzen, sodass er pünktlich zur Arbeit kam. Dabei habe ich einen handelsüblichen Eiskratzer verwendet. Als das Auto komplett vom Schnee und Eis befreit war ist aufgefallen, dass die Frontscheibe und Motorhaube extrem zerkratzt ist. Ich kann mir nicht erklären wie das passieren konnte, aber Fakt ist, dass es einen Tag zuvor noch nicht da war. Laut Werkstatt muss die Motorhaube komplett lackiert und die Scheibe komplett getauscht werden. Die Kratzer sind so tief, dass man sie nicht rauspolieren kann. Also reden wir über einen immensen Schaden der in dem kurzen Freundschaftsdienst entstanden ist.
Ich bin selbstverständlich privat Haftpflichtversichert, aber ich kenne mich in dem Gebiet nicht aus. Ich habe aber mal gehört, dass Freundschaftsdienste (wie z.B. Hilfe beim Umzug o.ä.) einen Sonderfall darstellen und nicht automatisch versichert sind. Des Weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass die Versicherung einem abkauft, dass man da nicht eher mit einem Backstein gekratzt hat....
ich würde mich über Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge sehr freuen.
Danke vorab.
6 Antworten
Dabei habe ich einen handelsüblichen Eiskratzer verwendet.
Dir ist aber schon klar, dass die ausschließlich für Scheiben gedacht sind?
Als das Auto komplett vom Schnee und Eis befreit war ist aufgefallen, dass die Frontscheibe und Motorhaube extrem zerkratzt ist.
Wer bitte kommt denn auf die grandiose Idee, über Lackflächen mit einem Eiskratzer zu gehen? Da kehrt man mit einem Besen den losen Schnee ab, und der Rest taut von selbst.
Ich kann mir nicht erklären wie das passieren konnte
Dazu genügt es je nach Schaber schon, den nicht ganz flächig aufzusetzen bzw. einen Stein eingeklemmt zu haben.
Laut Werkstatt muss die Motorhaube komplett lackiert und die Scheibe komplett getauscht werden.
Je nach Modell kostet das locker € 2.500.-- bis € 4.000.--. Je nach Ausführung (Sensoren) und Modell kostet schon der Scheibentausch locker € 800.-- bis € 1.000.--. Hinzu kommt die Wertminderung. Die Scheibe zahlt die TK, dafür gibt es außer der SB keine Rückstufung. Der Rest (inkl. der SB) bleibt am Besitzer hängen.
Ich bin selbstverständlich privat Haftpflichtversichert
Die PHV wird die Regulierung vermutlich mit Verweis auf Gefälligkeitsschaden abweisen. Bitte den eigenen Versicherungsberater kontaktieren, der kann mit dem VR das ggfs. auf Kulanz eher aushandeln. Das Problem ist eher nicht versicherungstechnischer Natur, sondern liegt eher im Privaten. Der Besitzer des Fahrzeugs wird die Forderung an dich richten, und deine PHV sie ablehnen, weil hier wegen der Gefälligkeit keine Haftung deinerseits eintritt. Dem zukünftigen Zusammanleben ist das sicher nicht dienlich.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich. Hier stellt sich aber die Frage nach der Haftung.
- Bei einer solchen Gefälligkeitshandlung haftest du prinzipiell nicht. Eine Regulierung kann dann nur passieren, wenn der entsprechende Passus zu Gefälligkeitsschäden im Vertrag enthalten ist und du ausdrücklich wünschst, dass dieser angewandt wird. Ansonsten besteht Versicherungsschutz in Form der Abwehr der unbegründeten Schadenersatzansprüche.
- Es ist ja offensichtlich ohnehin nicht geklärt, wie der Schaden entstanden ist. Beweispflichtig ist hier der Nachbar. Am Glas kann eigentlich kein Schaden entstehen und hast du denn tatsächlich auf der Motorhaube gekratzt?
Das ist dann ein sog. Gefälligkeitsschaden. Nur wenn du diesen ausdrücklich eingeschlossen hast, leistet deine Versicherung.
Gesetzlich kann der Nachbar dich eben genau deswegen NICHT haftbar machen. Du warst ja in seinem Auftrag tätig. Also haftet er selbst für Fehler, die du begehst.
Verursacht ein Helfender bei einer Gefälligkeit fahrlässig einen Schaden, so kann dieser laut aktueller Rechtsprechung nicht dafür haftbar gemacht werden. Die Kosten muss dann letztendlich die Person tragen, der geholfen wurde.
Aus diesem Grunde sollte man darauf achten, dass Gefälligkeitsschäden in der privaten Haftpflicht mit eingeschlossen sind.
Es hat aufs Auto geschneit, das ist gefroren sodass ein Eispanzer entstand, den habter runter gekratzt und das Eis hat die Kratzer verursacht. Das könnte die Private Haftpflicht abdecken aber sicher ist das nicht.
Und noch was: Sind die Kratzer nur da wo du gekratzt hast? Schon seltsam das Ganze.