Tür kaputt gemacht, muss ich das Zahlen

9 Antworten

Wenn du über 10 Jahre alt bist, dann ist es so wie die Mutter sagt. Wobei aber noch zu prüfen ist, wie durch einen kleinen Tritt eine Tür derart beschädigt werden kann - vielleicht gab es ja Vorschäden?!

Melde es Deiner Haftpflicht. Es sieht ganz so aus, als wenn es ein Haftpflichtschaden wäre. Die Mutter der Freundin soll die Tür jedoch nicht einfach austauschen, sondern auf eine Meldung der Vers. warten. Ihr solltet schon mal ein Kostenvoranschlag einholen. Denn die Vers. möchte gern die Schadenhöhe wissen und ob eine Reparatur möglich ist.

Ja, das ist wahr. Allerdings sollte man prüfen, ob die Tür evtl. reparabel ist. Sonst sagt die Versicherung, dass eine Reparatur billiger ist, als eine neue Tür.

ja aber ruf erst bei der versicherung an, und tausche erst dann die tür aus!

Bei Versehen ist es möglich, allerdings ein Loch aus "Versehen" in einer Eingangstür?