Fremdes Auto Parkt in Vorgarten/Parkplatz... Was Tun?
Ich hab kleines Problem (naja klein triffts eigentlich nicht mehr) ....
Auf meinem Parkplatz / Vorgarten stellt sich in letzter Zeit ein Transporter.
Hab Fahrzeug per Google gesucht dort wird der Transporter bezeichnet: (MB 408D Transporter mit RUTHMANN STEIGER Hebebühne)
Weder mein Mieter noch mein Bruder kann jetzt dort parken. Was kann ich am besten jetzt tun?
Leider weiß ich auch nicht wem das Fahrzeug gehört ... noch reagiert er auf Zettel an der Windschutzscheibe!
7 Antworten
Ich habe solche Fälle auch schon gehabt. Zuerst wird der Fahrzeugführer mit einem Zettel an der Windschutzscheibe darauf hingewiesen, daß er auf einem privaten Grundstück den Grundstückseigner am Parken hindert und daß im Wiederholungsfalle leider eine Anzeige erfolgen muß. Wenn er dann noch mal parkt, machst Du ein Foto von der Parksituation (das Kennzeichen vom Fremdauto am Besten noch mal separat fotografieren), und mit diesen Fotos gehst Du dann zum Rechtsamt Deiner Gemeinde und machst eine Anzeige. Das Amt hat dafür Anzeigeformulare. Und das Rechtsamt läßt den Störenfried dann blechen. Wenn der einmal hat zahlen müssen, kommt der nie wieder. Die Polizei kannst Du ganz weglassen, weil die bestenfalls nur den Halter feststellen kann. Aber das macht das Rechtsamt sowieso.
Die Polizei hilft dir leider nicht weiter, da du nur einen zivilrechtlichen Anspruch hast.
Du kannst den Fahrer/Halter durch einen Anwalt abmahnen lassen. z.B. hier: http://www.parkplatzdieb.de/rechtsinfos/#wie-geht-man-am-besten-gegen-falschparker-vor
Auch hier kannst du aber im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen bleiben. Das solltest du vorher mit dem Anwalt genau klären, was da auf dich zukommen kann.
Sollte das Fahrzeug längere Zeit auf dem Platz stehen, würd ich einfach die Polizei rufen, die ja den Halter ausfindig machen können. Die Polizei kann dann auch veranlassen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Selbst würde ich das nicht machen, denn es besteht sonst die Gefahr, dass Du auf den Kosten sitzen bleiben wirst.
Also wie du hier schreibst, wird der Wagen bewegt! Ich würde den Parkplatz als Privatgrundstück kennzeichnen und wenigstens mit einer Kette gegen irtümliches Benutzen sichern. Wenn der Wagen dann wieder dort parkt ist es Hausfriedensbruch und ein Fall für die Polizei.
Dem Ruthmann anrufen, der sucht den Wagen schon lange. Bekommst vllt einen Finderlohn.
Dann melde es der Polizei, vielleicht können die etwas unternehmen.
Nein ist nur ein Beispiel "Ruthmann" von der größe & Bühne ähnlich das Fahrzeug.