Darf man in einer Spielstrasse parken?

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Die Verkehrsberuhigung wird in Deutschland durch das Verkehrszeichen 325 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 326 aufgehoben.

Innerhalb dieses Bereiches gilt

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wie beim Ausfahren aus einem Grundstück. Rechts-vor-Links gilt nicht.

Im Fall der geschilderten Beschädigung verhält es sich so, als stünde der Parkende im Halteverbot, trägt also ggf. eine Mitschuld.

Hmmmmm - bei den Spielstraßen in meiner Umgebung ist fast überall auch unter dem Spielstraßenschild auch ein Parkverbotsschild (nicht Halteverbot!) oder eben so 'Blumentöpfe' die ein Halten oder Parken sowieso unmöglich machen, da die Straße dadurch zu eng würde.

@Wenne

Wie sieht denn ein Parkverbotsschild aus?

@JotEs

Der Unterschied zwischen Parkverbot (eingeschränktes Halteverbot - Blau-rotes, rundes Schild mit einem schrägen Streifen - Zeichen 286 StVO) und Halteverbot (absolutes Halteverbot - Blau-Rotes, rundes Schild mit zwei sich kreuzenden Schrägstreifen - Zeichen 283 StVO) ist hier erklärt: http://www.auto-gebrauchtwagen.de/parkverbot.php

@Wenne

Mein Kommentar war (selbstverständlich) ironisch gemeint. Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es keine "Parkverbotsschilder" gibt.

Es gibt das Zeichen 286 ("Eingeschränktes Haltverbot") und das Zeichen 283 ("Haltverbot") - aber kein Zeichen "Parkverbot".

Den Begriff "Spielstraße" gibt es in der StVO nicht.

Allerdings wird dieser Begriff im Volksmund oft verwendet. und zwar für zwei Arten der Beschilderungen:

Zum einen das Zeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") mit Zusatzzeichen, auf dem das Sinnbild eines ballspielenden Kindes abgebildet ist. Diese Kombination ist jedoch recht selten und in der neuen, seit 01.09.2009 geltenden Fassung der StVO kommt sie gar nicht mehr vor. Da in einer so beschilderten Straße kein Fahrzeugverkehr stattfinden darf (durfte), darf (durfte) man dort auch nicht parken. Wer es aber dennoch tut (tat), wird (wurde) nicht wegen verbotenen Parkens sondern wegen Mißachung des Zeichens 250 verfolgt.

Die andere Beschilderung ist die durch die Zeichen 325.1 und 326.1 (das sind die großen, blauen rechteckigen Schilder mit Haus, Auto und Personen darauf). Durch diese Beschilderung wird ein "Verkehrsberuhigter Bereich" (VB) angeordnet. In einem solchen Bereich darf nicht außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Parken zum Zwecke des Ein- und Aussteigens bzw. Be- und Entladens ist jedoch überall erlaubt.

Was vielen nicht bewußt ist: Das Gebot, in einem solchen Bereich nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, gilt für ALLE Fahrzeuge, nicht nur für Kraftfahrzeuge, also auch für Fahrräder, Roller, Segways usw.

"Spielstraßen" gibt es sehr wohl.

Die Spielstraße

Zeichen 250 StVO Zeichen 1010-10 StVO

Die Regelungen sind sogar mit Google einfach zu finden.

In einer umgangssprachlich genannten Spielstraße darfst Du nur innerhalb der Markierungen parken.

Solange kein Parkverbot ausgeschildert ist darf man da auch parken. Natürlich unter der Voraussetzung dass man mit dem parkenden Fahrzeug nicht die ganze Straße versperrt, also andere noch daran vorbei können. Das gilt aber überall. ;-)

Wenn ein anderes Fahrzeug ins Rutschen kommt und das parkende Fahrzeug beschädigt, dann muss er natürlich für den Schaden aufkommen.

Falsch

wenn entsprechend Parkbuchten angelegt sind - natürlich