Freistellungsauftrag Sparkasse - Kann ich mir das auzahlen lassen? Privatperson?

5 Antworten

Du kannst dir gar nichts auszahlen lassen !

Die dir zur Verfügung stehenden 801€ besagen nur , das du einen >>>FREIBETRAG von insgesamt 801€<<< hast den du ohne Kapitalertragssteuer zahlen zu müssen an Zinseinkünften haben darfst .

Kommst du bei all deinen Geldanlagen über die genannten 801€ an Zinseinkünften aus Kapitalvermögen wird - vorausgesetzt du hast keine NV Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) wird dann Kapitalertragssteuer erhoben . Allerdings kannst du diese KAPST Steuer durch eine Einkommenssteuererklärung wieder zurück holen !

Ich hoffe du siehst die Sachlage nun besser !

Wenn du bei dieser Bank einen Freistellungsauftrag in dieser Höhe (= max. möglicher Betrag für eine Einzelperson) erteilt hast, heißt das, dass du Zinsen bis zu diesem Betrag bekommen kannst, ohne, dass davon Steuern abgezogen werden. Alles darüber hinaus wird pauschal mit 25 % + Soli versteuert. Du kannst den Betrag auf verschiedene Banken aufteilen.

Das ist aber kein Guthaben, was du hast, sondern ein Freibetrag. Hättest du keinen Freisteller erteilt, würden alle Zinsen versteuert.

Es gibt pro Jahr einen Freibetrag von 801,-€, für den du keine Steuern zahlen musst. Da du für dein Guthaben ja Zinsen bekommst, hast du Einnahmen, die eigentlich zu versteuern wären. Für 801€ an Zinsen musst du durch den Antrag nun nichts zahlen.

Was willst du dir da auszahlen lassen? "Freistellungsauftrag" bedeutet, das Zinserträge bis zu dieser Höhe nicht automatisch besteuert werden.

Bis zu diesem Freistelungbetrag brauchst du evtl. Zinsen nicht zu versteuern.