Freistellungsauftrag bei 2 banken angegben 801€?

4 Antworten

Du kannst den/die Freistellungsaufträge auch jetzt noch korrigieren. Ich glaube, nur nicht unter den bereits in Anspruch genommenen Betrag.

Aber wenn die 801€ insgesamt nicht überschritten werden, gibt es sowieso keinen Probleme.

Man sollte auf die jeweiligen Banken/Institutionen immer nur soviel verteilen wie notwendig. Wenn der Höchstbetrag also nicht in Anspruch genommen wird, gar nicht erst verteilen.

Wenn du also z.B. irgendwann mal einen Bausparvertrag abschliesst, benötigt dieser auch einen Freistellungsbetrag, du hast nicht alles verteilt, kannst also gleich z.B. 75€ angeben und musst nicht im Nachgang mehrere Freistellungsaufträge ändern/anpassen.


du gehst zu den Banken und setzt den Freistellungsauftrag runter auf z.B. jeweils 30€!

Das gibt keinen Ärger, weil die Gesamt-Zinsen in der Steuererklärung aufgeführt werden. Ab 2016 kannst Du den Freistellugsauftrag halbieren, bei jeer Bank also 400 Euro und gut ist.

Dann  geh zu den Banken und ändere das auf 400