Freistellungsauftrag für Kapitalerträge? Wer erklärt es mir?

7 Antworten

sparbuch bei den zinsen!!!!UND dann noch die zinslichen gewinne versteuern,,,,,mhm da kommt mehr raus wenn du es in die sparzocke steckst,,,und wahrscheinlich haste noch den ein beratungshonurar gegeben das sie dir am ende in rechnung stellen,,,ne sparen ok ,,aber nicht bei der bank,,,was ist wenn ihr euch scheiden lässt!!!!DANN kommt das grosse staunen welche sachen sie noch haben möchten von dir damit sie dir das geld auszahlen,,,nur ärger glaub mir und eine ewige rennerei um papiere zu bekommen und dann muss man jahre vorher die auszahlung beantragen und dafür stellen sie dir dann auch  noch eine rechnung,,,fürs geldzählen,,

Du darfst als Alleinstehender pro Jahr bis zu EUR 801,- an Einkünften aus Kapitalerträgen haben, ohne dass du dafür Steuern zahlen musst. Als Ehepaar sind es EUR 1.602,- pro Jahr. 

Und "Einkünfte aus Kapitalerträgen", das sind z.B. Zinsen, aber auch Dividenden oder Kursgewinne durch Aktien. Das alles wird addiert. Wenn es weniger als EUR 801,- (für eine Einzelperson) ist, musst du darauf keine Steuern zahlen.

Wünschenwert ist aber natürlich, dass es mehr ist :-)

Wenn du keine anderen Bankverbindungen, oder Bausparverträge oder Investmentfonds hast, kannst du 1.602,00 ankreuzen. Das bedeutet, dass du bis 1.602,00 EUR Zinsen einnehmen darfst, ohne dass Steuern abgezogen werden. Das bedeutet, in der Konsequenz, dass du beim aktuellen Zinsniveau etwa EUR 500.000 auf deinem Sparkonto ansparen kannst, bevor Abgeltungssteuer abgezogen wird. In den nächsten 833 Jahren musst du dir also keine Gedanken machen, falls die Zinsen so niedrig bleiben :-)

Ich danke dir... 833 Jahre klingt gut :-)

das bedeutet das du erst Steuern zahlen mußt wenn die Zinsen höher als die 801,- € sind. Nicht das Guthaben- die Zinsen!

ok, danke dir...bis man auf einem Sparbuch 801 € Zinsen hat dauert das...... :-)

Meines Wissens nach handelt es sich bei den Kapitalerträgen (die beiden Beträge die du ankreuzen kannst) um die Einnahmen deiner Anlagen (Aktien, Renten, Zinserträge...). In deinem Fall wären das die Zinsen, die du auf dein Sparbuch bekommst (ich vermute mal, dass diese ohnehin verschwindend gering sind im Moment). Diese Erträge musst du besteuern. Außer du kommst nicht über den sogenannten Freibetrag. Wie dir vielleicht nicht entgangen ist, ist der höhere Betrag exakt das doppelte des ersten. Das liegt (wieder sind meine Angaben ohne Gewähr) daran, dass es die Möglichkeit gibt, den Freibetrag deines Ehepartners / Lebensgemeinschaftspartners mit deinem zu verrechnen. Um deine Frage also explizit zu beantworten: Ich würde den ersten Betrag ankreuzen, sofern du nicht in einer eben solchen Partnerschaft / Ehe lebst.