Freche Kommentare auf dem Bussgeldüberweisungsformular - ist das Beamtenbeleidigung?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

nein, so was ist nicht strafbar 71%
ja, das kann als Beamtenbeleidigung aufgefasst werden 29%

6 Antworten

nein, so was ist nicht strafbar

Was soll an "schneller als die Polizei erlaubt" beleidigend sein? Entspricht doch der Wahrheit!

Also aus eigener Erfahrung weiß ich, dass solche Schreiben, wenn sie wirklich gute Kommentare enthalten, sofort kopiert und in den "Best-Of" Ordner wandern. Das ist wunderbares Info-/Lachmaterial für die Azubis.

Nö, isses nicht, denn Du kannst nicht davon ausgehen, dass der Überweisungsbeleg von einem Beamten gelesen wird. Im Übrigen werden diese Formulare mittlerweile elektronisch ausgewertet. Übrigens: In den Verwendungszweck kann man grundsätzlich alles schreiben.

Es gibt keine BEAMTENbeleidigung! Es ist schlicht und ergreifend eine einfache BELEIDIGUNG und die kann sehr wohl zur Anzeige gebracht werden. (Wird sie aber mit Sicherheit nicht.) Schreib dir deinen Frust von der Seele - ist ja nicht viel Platz auf dem Schein...

cat64k  23.08.2010, 13:20

wenigstens eine die die richtige antowrt gibt

nein, so was ist nicht strafbar

Da es keine Beamtenbeleidigung gibt, kann es das wohl auch nicht sein.

ja, das kann als Beamtenbeleidigung aufgefasst werden

klar kann es das