Darf man da parken, bzw. kann ich etwas dagegen tun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob 20 Meter weiter in Grünstreifen anfängt, ist hier nicht von Bedeutung.

Das Halten und Parken ist in der STVO § 12 geregelt.

Hier dürfte Absatz 3 Nr. 3 zur Anwendung kommen:

"(3) Das Parken ist unzulässig

...

3.

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber"

Nun müssen wir die Anforderungen in einer schmale Straße definieren. Diese würde ich so definieren, dass du mit einem normalen PKW in einem Zug aus deiner Grundstückseinfahrt herauskommen musst. Ist das nicht mehr möglich, ist auch das Parken gegenüber dieser Einfahrt verboten.

Weiter ist das Parken in jedem Fall verboten, wenn die gegenüberliegenden Einfahrten teilweise überdeckt werden.

Ich würde das als Parkverstoß ansehen und notfalls die Polizei informieren. Dann hängt da eben mal eine gebührenpflichtige Verwarnung am Auto.

Siehe meinen anderen Kommentar zu deinem Hinweis. Du verstehst diesen Absatz nicht richtig.

das hatte ich auch schon gedacht. aber die stehen ja quasi an meinem einfahrts pfosten. also streng genommen weder vor meiner einfahrt, noch gegenüber.:(

@Viowow

Wie breit ist denn die Lücke, die dir zum ausfahren bleibt?

Ich würde mal sagen, eine Lücke von mindestens 2,50 m müsste vorhanden sein, damit du die Möglichkeit zum Ausfahren hast.

Sind die se 2,50 m da, ist alles in Ordnung. Sind sie nicht da, haben wir einen Parkverstoß.

Das Parken vor Einfahrten ist nach StVO §12 verboten.

"Vor Einfahrten" heißt im praktischen Gebrauch "vor abgesenkten Bordsteinen".

Wenn die parkenden Autos also in den Bereich abgesenkter Bordsteine hineinreichen, dürfen die da nicht stehen. Du kannst das Ordnungsamt informieren, damit die ein Knöllchen schreiben - in Deinem Fall kann man sogar von Behinderung ausgehen, so dass das Knöllchen etwas größer ausfallen dürfte.

Wenn die Autos aber nicht vor abgesenkten Bordsteinen stehen, sieht es eher schlecht für Dich aus ...

Also zunächst: ich verstehe deinen Ärger nur denke ich das du aus rechtlicher Sicht nur eine geringe bis gar keine Chance hast dagegen vorzugehen.

Gibt es in dem Bereich ein Halteverbot? Dann wäre es einfach.

Desweiteren wäre es auch ein anderer Fall wenn es sich z.B. um einen verkehrsberuhigten Bereich handeln würde. Denn hier ist das parken außerhalb dafür gekennzeichneter Flächen verboten.

Das mit dem nett darum bitten und die Zettel hätte ich dir jetzt auch vorgeschlagen. Da es aber sicher oft wechselnde Fahrzeuge sind wird das nichts bringen. Die wissen es ja dann nicht. Das wäre dann für dich eine sehr aufwendige, ärgernde Aufgabe.

An deiner Stelle würde ich jetzt folgendes tun: Google mal nach der Homepage deines ortsansässigen Ordnungsamtes. Dort findest du (jedenfalls ist das in meiner Stadt so) ein Kontaktformular mithilfe dessen du das Ordnungsamt kontaktieren kannst.

Du schreibst nun also dem Ordnungsamt dein Problem/Anliegen und erbittest Hilfe bzw. um eventuelle Lösungsmöglichkeiten.

Wenn alles nichts bringt hilft leider nur weiter ärgern und Zettelchen verteilen.

Siehs positiv: ein paar mal rangieren geht ja noch.. könnte echt schlimmer sein. Gräm dich nicht ! :-)

Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen weiterhelfen. Kannst ja mal berichten wenn sich eine Lösung gefunden hat! :-)

danke:) ja es bringt ja auch nichts sich davon dem tag vermiesen zu lassen. aber manchmal bin ich echt genervt davon. auf der anderen zeite unserer einfahrt ist meterweit platz... parkverbot gibts da nicht, verkehrsberuhigter bereich ist es auch nicht. das mit dem ordnungsamt werd ich nachher gleich mal gucken. :)

@Viowow

Verspreche dir aber nicht zu viel davon. Schaut echt schlecht aus

Dann schau mal hier in die STVO rein. Absatz 3 Nr. 3 ist eindeutig. 

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo\_12.php

@Interesierter

Siehe meinen anderen Kommentar zu deinem Hinweis. Du verstehst diesen Absatz nicht richtig.

@Kristinominos

Das alles wird dem FS ja dann das Ordnungsamt erklären können :-)

Es ist ihnen erlaubt dort zu parken, solange kein Parkverbotsschild das verbietet (oder eben die genannte Sperrfläche)... Notfallzufahrt, usw. wird ja entsprechend der Schilderung auch keine blockiert.

also kann ich wohl nichts dagegen machen, ausser weiter nett (oder weniger nett) bitten, 10 meter weiter zu parken...?! schade...

@Viowow

Wenn du es "weniger nett" machst, würde ich als dort Parkender erst recht weiterhin an diesem Platz parken und vermutlich auch allen meinen Bekannten sagen, dass sie das machen sollen.

Die Leute sind nunmal im Recht... für dich ist es eine blöde Situation, ja... aber es gibt dir nicht das Recht, Leute anzupöbeln, wenn sie nichts falsch machen.  Bleib lieber bei der netten Variante - ich glaube, dass die erfolgsversprechender ist.

@Kristinominos

Das wäre tatsächlich die einzige Lösung: selber da parken, bevor jemand anderer kommt. Machen viele auch so, und machen sich damit vor den Nachbarn lächerlich. Denn wem ist damit gedient?

Die armen Zahnarztpatienten sind ganz bestimmt auch genervt, dass es keinen Parkplatz vor der Praxis gibt....

Dann schau mal hier in die STVO rein. Absatz 3 Nr. 3 ist eindeutig.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

@Interesierter

Ich hab reingeschaut... scheinbar hast du entweder diesen Absatz oder die Frage hier im Forum falsch verstanden. Niemand parkt vor einer Ausfahrt oder gegenüber, sondern zwischen 2 Ausfahrten.

(Solche Regularien sind immer wortwörtlich zu verstehen)

@Kristinominos

Nun, wenn der Abstand zwischen den Grundstückseinfahrten 4 Meter oder weniger beträgt und da nur ein Kleinwagen reinpasst, dann steht der Parkende mit einem 5 Meter langen Kombi definitiv vor einer der beiden Ausfahrten, weil ein 5 Meter Auto nicht in einer 4 Meter Lücke passt.

Weiter zählt bei Ausfahrten auch ein Bereich links und rechts der Ausfahrt zur Ausfahrt. Dieser Bereich ist umso breiter, je schmaler die Straße ist. Der Grund liegt auf der Hand. Der Ausfahrende muss in der Regel um 90° drehen, um in die Straße einzufahren. Dazu braucht er Platz.

Sinn und Zweck ist, den Anwohnern das Ein- und Ausfahren zu ermöglichen. Wer so parkt, dass das Ein- und Ausfahren gar nicht oder nur stark erschwert möglich ist, der parkt verkehrswidrig.

manchmal stellt sich der nachbar selber dorthin. so das er seine eigene einfahrt halb zuparkt, und somit unsere frei hält. das ist immer sehr nett von ihm;)

@Viowow

Wenn er eh draußen steht, kanns ihm doch eh egal sein, ob er seine eigene Einfahrt blockiert...

Wenn das öffentlicher Verkehrsraum ist, und es kein Parkverbot gibt, kannst Du nichts machen. Sei froh,d ass Du nur ein paarmal rangieren musst. Andere bekommen tagsüber NIE einen Parkplatz vor ihrem Haus....

parken tuh ich ja bei mir auf dem hof. es ist einfach nur nervig, das man dann nicht aus der einfahrt kommt. aber wahrscjeinlich ist es mehr stress das zu bekämpfen, als einfach zu rangieren. :( dann muss ich da wohl durch...

@Viowow

Wir hatten mal an einem Kundenparkplatz versucht, Polizei oder Ordnungsamt dazu zu bringen, was zu unternehmen, weil die Einfahrt halb zugeparkt war. Mehr als: "Machen Sie nen Zettel dran" kam da auch nicht.....

Aber wie viele Zettel willst Du an die verschiedensten Autos machen?

Dann schau mal hier in die STVO rein. Absatz 3 Nr. 3 ist eindeutig. 

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

@Interesierter

Polizei: "wir sind für ruhenden Verkehr nicht zuständig, wenden Sie sich an das Ordnungsamt". Die: "Da die Einfahrt ja nicht ganz zugeparkt ist, stellt das kein Verkehrshindernis dar".

Viele Kunden mussten wegen der Kurve und einer Baustelle auf der anderen Seite erst mal vorbei fahren, links abbiegen, wenden und von der "richtigen" Seite rein fahren.

@Interesierter

Siehe meinen anderen Kommentar zu deinem Hinweis. Du verstehst diesen Absatz nicht richtig.

@Kristinominos

ach, das galt gar nicht mir... sorry.