Wann beginnt vom Gesetz her ein Privatgrundstück?

6 Antworten

Eine Flaeche wird durch Widmung zu "oeffentlichem Strassenland". Wem die Flaeche tatsaechlich gehoert ist dafuer unerheblich. Entscheidend ist also nicht das Grundbuch sondern die Widmung. Frage dein zustaendiges Katstasteramt, ob die in Frage stehende Flaeche gewidmet ist !

Hallo,

warum Fahrschullehrer fragen?? Privatgrundstücke haben Grenzen, diese sind im Katastaamt vermessen und eingetragen. Grenzstein suchen und dann weißt du wo Privatgrundstück beginnt. Du kannst auch hier nach Flurnummern und grenzen suchen http://www.geoportal.rlp.de/

Fahrschullehrer wissen das eher nicht... jetzt musste ich Schmunzeln.

Ja, du kannst bei der Stadt die Bebauungspläne einsehen, dort steht auf den Millimeter genau drin, ab wann der Privatgrund anfängt, und was noch öffentlich ist. Und wenn der Parkplatz privatgrund sein sollte, stellt doch ein Schild auf, un dlasst die Pendler die dort parken demnächst abschleppen. Keine Sorge, wenn alles ordnungsgemäß beschildert ist, müssen die auch die Kosten tragen.

meine Parkplatzkennzeichnung ist in Arbeit, weil mein Schild gestohlen wurde. alle anderen Parkplätze sind entsprechend gekennzeichnet.

Schau mal in die StVO und ins Grundbuch, im ersteren sind die öffentlichen Wege und Straßen definiert und im zweitem kannst Du sehen, wo Dein Grundstück beginnt und aufhört. dejure.org

In der STVO stehen nur allgemeine Sachen drin. Wo konkret bei einem Grundstück die Grenze ist, kann man nur in den Lageplänen erkennen. Die kann man beim örtlichen Bauamt einsehen.

du kannst in jedem katasteramt nachsehen, wie und wo die grungstücksgrenzen an einem beliebigen ort verlaufen. vor ort sind die eckpunkte von grundstücken mit in den boden eingelassenen markierungen versehen, das sind ca. münzgroße metallplättchen.

parkplätze von wohneinheiten im eigentum des/r inhaber sind immer als privatgrundstück markiert. wenn nicht, dürfen sich die nutzer nicht beschweren, wenn sie von unbefugten genutzt werden. wenn das klar ausgewiesen ist, darf man unbefugte parker sogar abschleppen lassen. wird gerne von supermarkt-parkplätzen gemacht, auf denen nicht-kunden über längere zeit stehen. ist umstritten, aber legal.

fahrschullehrer können auch nicht mehr sagen, als otto normalverbraucher. wer augen hat und solche schilder lesen kann, weiß, wo ein privatgrundstück ist und wo offenbar nicht.