Gehweg oder unbefestigter Seitenstreifen?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Unbefestigter Seitenstreifen 75%
Gehweg 25%

2 Antworten

Geht es dir darum, ob dort geparkt werden darf? Dann gehen wir die Sache anders an: Auf allen Flächen, die nach § 2 Abs. 1 StVO nicht zur Fahrbahn gehören, ist das Parken verboten. Demnach darf grundsätzlich nur auf der Fahrbahn geparkt werden, ausgenommen andere Flächen sind dafür zugelassen. Also darf man dort nicht parken.

PaulSimon471 
Fragesteller
 13.05.2020, 21:54

§12 Abs. 4 StVO besagt, das der rechte Seitenstreifen zum Parken benutzt werden soll. Also ist deine Aussage Quatsch.

AlbatrosL  13.05.2020, 22:02
@PaulSimon471

Dann mach dich mal bitte schlau was ein "Seitenstreifen" ist ... und das ist nicht das Straßenbankett!

PaulSimon471 
Fragesteller
 13.05.2020, 22:13
@AlbatrosL

 "Die Begriffe des "Seitenstreifens" und des "Gehweges" sind in der Rechtsprechung und Literatur hinreichend geklärt. Unter einem "Seitenstreifen" ist - entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO - der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen, der befestigt oder unbefestigt sein kann, und Rad- und Gehwege nicht umfasst (vgl. Hauser DAR 1984, 271/273; OLG Karlsruhe NZV 1991, 38/39). Bei einem "Gehweg" handelt es sich um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist, von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg - durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise - äußerlich erkennbar ist. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante (vgl. BGH VRS 4, 388; OLG Düsseldorf VM 1992, 70/71)."

Nach dieser Definition ist der Streifen kein Gehweg, sondern ein unbefestigter Seitenstreifen.

Das ist keins von beiden. Auch wenn dort Schotter liegt gilt das als "Grünstreifen" der nicht beparkt werden darf. Das ist als genauso zu behandeln, als würdest du 20 m davor zwischen den Bäumen parken.