Wer darf Abschleppdienst rufen?

3 Antworten

Ohne Garantie und nach meinem Dafürhalten:
Nein, das darf er nicht.
Also, vielleicht schon, dann muss er selbst aber wahrscheinlich in Vorleistung gehen und sich anschließend die Abschleppkosten von Dir zivilgerichtlich zurückholen. Dazu kommt, dass es sich anscheinend um keine öffentliche Straße und einen unbefestigten Weg handelt, da stellen sich manche Abschleppdienste aus Versicherungsgründen quer.

- Es handelt sich anscheinend um ein Privatgelände, hier gilt die StvO nicht unbedingt.
- Er ist nicht der Eigentümer, wenn er Dir also die Anfahrt verbieten will, ist ihm im Gegenzug verboten, einen LKW auf das Gelände zu schicken.
- Gefährdung oder Behinderung des Straßenverkehrs? Wohl kaum.
- Gefährdung Dritter? Kann ich nicht beurteilen, wäre aber vielleicht ein Grund.

Im trockenen Sommer kann er evtl. mit Brandgefahr argumentieren, weil der heiße Auspuff die Wiese entzünden könnte...

Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, einen Abschleppdienst zu rufen.

Der Anrufer schließt somit einen Vertrag mit dem Abschleppdienst und ist erstmals für die Bezahlung zuständig, da Vertragspartner.

Dem Abschleppdienst ist hierbei egal, wer ihn ruft. Er prüft nicht, ob es rechtlich in Ordnung ist, das Fahrzeug abzuschleppen. Er hat einen Auftraggeber und ist somit Auftragsnehmer.

Problematisch wird es erst, wenn der abgeschleppe Fahrer die Kosten nicht bezahlt, denn grundsätzlich ist die Herausgabe des Kfz an die Bezahlung gebunden.

Da es sich um Zivilrecht handelt, wirst du dann sicherlich über einen Rechtsanwalt die Kosten vom Auftraggeber zurück fordern. Gleichzeitig muß dieser nachweisen, dass sein Besitzstand empfindlich gestört wurde und somit zum Abschleppen berechtigt war.

Dein RA wird dann sicherlich Kosten/Schadensersatz geltend machen, die dir durch das Abschleppen entstanden sind (z.B. Taxikosten).

Außerdem wird er prüfen, in wieweit der Auftraggeber einen strafrechtlichen Verstoß begangen hat.

Aber zurück zu deiner Ausgangsfrage. Grundsätzlich darf jeder einen Abschleppdienst rufen.

Eine schwierige Frage. Habe einiges dazu ergoogelt. Grundsätzlich darf auf einer Wiese - auch wenn sie in privater Hand ist - nicht geparkt werden. Das muß also auch nicht durch ein Schild kenntlich gemacht werden. Wird aber niemand behindert, wird in der Regel auch nicht abgeschleppt, sondern ein Knöllchen verteilt. Abschleppen lassen darf auch wenn, dann nur der Eigentümer der Wiese (solltest Du evtl selbst mal googlen, habs nur überflogen). Er muß dann allerdings die Kosten für den Abschlepper vorstrecken und sich das Geld auf dem Zivilprozeßweg zurückholen.

Das Beste wird sein : Bringe in Erfahrung, wer der Eigentümer der Wiese ist. Dann fragst Du freundlich (am besten erklärst Du die Situation), ob Du auf der Wiese Dein Fahrzeug abstellen darfst - laß Dir das am besten schriftlich bestätigen. Dann bist Du auf der sicheren Seite...