Fragen zur sexuellen Belästigung?

7 Antworten

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Natürlich ist so etwas sexuelle Belästigung.

Strafrechtlich würde ich das sogar unter sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener einordnen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html

Wer auch immer das gegenteilige behauptet, hat keinerlei Einfühlungsvermögen.

Selbst für die strafrechtliche Einordnung als sexuelle Belästigung ist nackte Haut nicht erforderlich.

Man stelle sich nur vor man fasst einer Frau auf der Straße an den Hintern und die könne das nicht anzeigen, weil sie nicht nackt gewesen ist...

Auch die automatische Voraussetzung, dass sie das gewollt hätte... Wenn sie auf dem Foto unglücklich aussah, wirkt das nicht gerade so, dass sie das gewollt hätte. Übrigens ist selbst für die Strafbarkeit ein Nein nicht erforderlich. Wenn eine Frau durch die Hand auf den Hintern so überrascht war, dass sie nichts sagt, so kann sie ihn dennoch anzeigen. Erste Urteile wurden in dieser Richtung auch schon verhängt.

Vor allem bei einem Abhängigkeitsverhältnis fällt es den Opfern schwer dagegen aufzubegehren. Wenn die übergriffige Person eigentlich jemand ist, der man vertraut und auf die man angewiesen ist...

Es zu melden ist richtig gewesen. Du könntest Dir auch noch überlegen das Jugendamt zu informieren.

catchan  01.08.2020, 22:27

Danke für den Stern

Das ist sexuelle Belästigung, und es braucht Menschen wie dich, die den Finger in die Wunde legen wenn jemand was anderes behauptet. Bei so einer Reaktion des Stiefvaters will ich gar nicht wissen was da sonst noch läuft und wie lange schon. Es war richtig von dir, das zu melden. Eigentlich sollte man ihn auch noch anzeigen.

Die Tochter hatte wohl Angst, Nein zu sagen.

Wenn du die Familie kennst und dir deiner Beobachtung sicher bist, solltest du das Bild sicherstellen und das Jugendamt in Kenntnis setzen.

Das ist sexuelle Belästigung.

Ja ist es

Ja hast du