Kumpel hat mich im Schlaf angefasst?

9 Antworten

Hallo,

zunächst bleibt festzuhalten: Du bist NICHT schuld! Nicht ein winziges Bisschen!

Du bist das Opfer. Er ist der Täter.

Ob es klug war, sich in eine solche Situation zu begeben? Das steht auf einem ganz anderen Blatt. Für die Zukunft solltest du dir überlegen, wie du dein Leben gestalten möchtest und dich dann mit den Menschen umgeben, die in diesen Lebensentwurf passen und dir gut tun!

In meiner Jugend habe ich auch nichts ausgelassen. Aber irgendwann kam der Zeitpunkt, wo ich mir gesagt habe, dass ich nicht alles tun muss, nur weil es machbar ist. Es ist so wichtig die Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen sonst blickt man irgendwann zurück und bereut Dinge, die hätten verhindert werden können.

Du bist der wichtigste Mensch in deinem Leben, geh doch bitte auch so mit dir um!

Und ja! Du solltest ihn anzeigen!

Das wird sicher nicht leicht, denn - auch das habe ich schon miterleben müssen - es könnten dir Menschen begegnen, die so dumme Sachen sagen wie:

"Meinst du wirklich, dass es den Aufwand lohnt? Es ist doch weiter Nichts passiert." oder "Kannst du mit Sicherheit sagen, dass du ihn nicht irgendwie dazu ermutigt hast?" oder gar "Warum hast du nicht irgendwas dagegen gesagt oder getan?"

Diese Menschen könnten dir bei der Polizei oder auch in der Familie oder im Freundeskreis begegnen. Wenn es denn so sein sollte, ist es gut, dass du dir - bevor du irgendetwas unternimmst - Hilfe holst.

Wem vertraust du? Wer war bisher immer für dich da?

Vor allem Anderen würde ich erst einmal hier anrufen:

Unter der Nummer 0800 22 55 530 ist das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr bundesweit, kostenfrei und anonym erreichbar. ... Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch bietet auch eine Online-Beratung an.

Hol dir Hilfe, mach dich stark und dann zeig ihn an! Tu es für deine Selbstachtung und alle anderen Frauen, bei denen er noch übergriffig werden wird.

Ganz wichtig aber ist: Was auch immer du jetzt tust oder lässt - es muss deine Entscheidung sein. Nur Angst ist kein guter Ratgeber, deshalb nochmal - hol dir Hilfe, mach dich stark!

Allen Hobby-Juristen, die dich mit in die Verantwortung für diesen Vorfall ziehen wollen, sei gesagt, dass das deutsche Strafrecht immer noch besagt, dass eine Person, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, als nicht einwilligungsfähig gilt und somit besonders geschützt ist. Genauso steht es da drin.

Aus meiner Berufserfahrung, ich bin Anwaltsgehilfin, kann ich nur hinzufügen, dass den Opfern von sexueller Gewalt in der Praxis immer auch zugestanden wird, dass sie sich in einer physischen und psychischen Ausnahmesituation befunden haben und - auch im wachen und nüchternen Zustand - aus diesem Schockzustand heraus nicht in der Lage waren irgendeine Willensäußerung zu tätigen.

Und dir möchte ich noch sagen: Du bist ein wertvoller, ja kostbarer Mensch, dich gibt es nur ein einziges Mal auf dieser Welt und genauso solltest du mit dir und deinem Leben umgehen.

Mach was draus!

Ich wünsche dir von ganzem Herzen alles erdenklich Gute.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Florendil  01.10.2021, 12:27

Danke, dass du dir Die Zeit genommen hast, das zu schreiben.

war sein Verhalten aus rechtlicher Sicht noch in Ordnung? 

Nein. Das Gesetzt sagt nicht, dass jede*r sexuell missbraucht werden darf, bis ein klares "nein" kommt, sondern eher das Gegenteil.

Du könntest ihn Anzeigen und hättest vermutlich Erfolg damit. Zumindest wäre er dann möglicherweise beim nächsten Mal etwas zurückhaltender.

Ich würde es auf keinen Fall totschweigen. (!)

Edit: was manche Leute hier schreiben geht echt gar nicht. Es ist eindeutig nicht deine Schuld, aber das scheinen einige User nicht zu verstehen.

..und ich dachte, das wäre ein Fortschrittliches Land.

ChrisAntwort  30.09.2021, 11:45

Definitiv zur Sprache bringen! Idealerweise Anzeigen!
Bin ganz deiner Meinung.

Ein Mangel an Widerspruch ist nicht gleichzusetzen mit Zustimmung. Natürlich wäre es besser gewesen, wenn du etwas gesagt hättest, aber die Tatsache, dass du nichts gesagt hast entbindet ihn nicht der Verantwortung für das, was er getan hat. Dieses Narrativ hat sich leider ziemlich weit verbreitet, aber überleg dir mal ob du einen Hausbesitzer, der nachts einen Einbrecher bemerkt für den Einbruch verantwortlich machen würdest…vermutlich nicht. Schuld am Vergehen ist immer erstmal der, der es begeht. In diesem Fall dein „Freund“. So oder so fällt das, was da passiert ist unter sexuelle Belästigung und wenn ich du wäre, würde ich damit zur Polizei gehen.

EDIT: Weil hier einige Hobby-Juristen meinen das wäre noch keine Belästigung, weil du nicht ausdrücklich widersprochen hast hier mal ein Auszug aus dem StGB:

„§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder

5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.“

Das garantiert dir nicht, dass dein Freund dafür auch belangt wird, die exakte Rechtssprechung in diesem Fall kann hier im Internet keiner vorhersehen oder gar selbst übernehmen, aber das StGB hat durchaus auch für Fälle, in denen kein Widerspruch erfolgte klare Regeln.

Das man so was fragen muss?

Natürlich was das NICHT in Ordnung. Du hast kein Einverständis gegeben.

Aber lern doch für dich selbst einzustehen und zu sagen wenn dir was nicht passt - oder bring dich nicht in solche dämlichen Situationen. Dich hat ja immerhin keiner gezwungen dich derart zu betrinken. Deine Sicherheit ist in erster Linie auch deine Verantwortung!

Macht sein Handeln natürlich trotzem nicht OK. Also zeig ihn an bevor er die nächste tatsächlich vergewaltigt.

HarryXXX  30.09.2021, 11:31

Sorry, aber ich sehe hier keinen Grund für eine Anzeige.

TheWiseLady  30.09.2021, 11:34
@HarryXXX

Wie schön, dass sowas in unserem Land nicht nach deinem Befinden geregelt wird, sondern auf Basis von Gesetzen…

HarryXXX  30.09.2021, 11:44
@TheWiseLady

Die in diesem Fall vermutlich nicht greifen würden. Aber ich bin kein Anwalt.

TheWiseLady  30.09.2021, 11:44
@HarryXXX

Das merkt man.

Alternativ99  30.09.2021, 12:06
@TheWiseLady

Er hatte sich wohl nicht unter kontrolle, aber ich würde erstmal mit ihm reden und nicht direkt anzeigen. Sein Verhalten war natürlich trotzdem nicht in Ordnung

TheWiseLady  30.09.2021, 13:03
@Alternativ99

Das ist ja der Witz an Gesetzen, sie gelten für alle und immer. Egal ob man ein Bier getrunken und deshalb die Kontrolle verloren hat oder eben einfach ein widerlicher Typ ist. Absolut kein Verständnis für sowas.

klimaschutz01  30.09.2021, 16:39
@HarryXXX
Sorry, aber ich sehe hier keinen Grund für eine Anzeige.

Ob die FSin den Täter anzeigen sollte, ist diskutierbar, aber die Rechtsgrundlage für eine Anzeige bzw. anschließende Verurteilung gibt es:

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
[...]
2.
der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB

klimaschutz01  30.09.2021, 16:40
@TheWiseLady
Egal ob man ein Bier getrunken und deshalb die Kontrolle verloren hat 

Wenn man stark betrunken ist (ein Bier wird wohl kaum darunter fallen), ist es wahrscheinlich, dass die Strafe aufgrund eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit verringert wird.

TheWiseLady  30.09.2021, 16:42
@klimaschutz01

Absolut, möglich wäre das. Allerdings in diesem Fall (wie du selbst schriebst) vermutlich nicht zutreffend und darüber hinaus kein Grund es nicht zur Anzeige zu bringen. Das Gesetz gilt weiterhin und an der Straftat selbst ändert das auch nichts.

Florendil  30.09.2021, 11:35

Klar, ist voll ihre Schuld, wenn der Typ ihre missliche Lage ausnutzt.

Frauen sind ja auch dafür verantwortlich, dass sie Vergewaltigt werden, wenn sie sich zu aufreizend kleiden.

14905403  30.09.2021, 12:56
@Florendil

Es ist doch klar ihre Schuld, wurde ja geschrieben. Aber es bringt dir nichts dass du Recht hast wenn du Opfer wurdest. Es bringt dir auch nichts beim Radeln Vorfahrt gehabt zu haben, wenn du unter der Erde liegst.

Florendil  30.09.2021, 13:53
@14905403

Was für eine Rückschrittige Denkweise.

14905403  30.09.2021, 14:06
@Florendil

Inwiefern ist es das? Sie ist nicht schuld, könnte es aber evtl. verhindern. (Habe oben ein nicht vergessen)

Florendil  30.09.2021, 14:12
@14905403

Ah gut, dann entschuldigen wir uns beiderseitig für dieses Missverständnis ;)

Entschuldige bitte

Ja, das ist klar eine Sichtweise. Möglichst wenig Konfrontation und wie du schreibst, hilft es dem Opfer später nicht auf Vorkriesenniveau, wenn der Täter bestraft wird.

Dagegen steht aber die Sichtweise "wir verhandeln nicht mit Terroristen". Es sollte nicht notwendig sein, dass Frauen in dem Maße darauf achten müssen. Sie war ja scheinbar nichtmal allein, sondern mit einer Freundin dort. Also eigentlich alles richtig gemacht. Hier muss einfach deutlicher seitens der Justiz durchgegriffen werden.

Aber ja, ich sehe, was du meinst und stimme dir Geundlegend schon zu. Wenn das Auto mit 180 anschießt gehe ich auch nicht auf gut Glück über die Grüne Ampel.

Also ich weiss nicht wie nah ihr euch steht. Aber würde jetzt nicht direkt eine Anzeige machen. Er hatte sich wahrscheinlich nicht so ganz unter Kontrolle.. und naja.

Sprech ihn mal darauf an und sag das du das gemerkt hast was er getan hat und guck wie er reagiert.

Gnilrreud 
Fragesteller
 30.09.2021, 11:57

Gar nicht nah also er ist eher ein Freund von einer Freundin und nicht von mir ein Freund

Alternativ99  30.09.2021, 12:02
@Gnilrreud

Dann sags deiner Freundin und sie soll ihn darauf ansprechen erstmal.

Florendil  01.10.2021, 12:27
@Gnilrreud

Dann solltest du ihn anzeigen.