Frage zur Autoversicherung! Stimmt das was meine Schwester mir sagt?!

10 Antworten

Du kannst auch Prozente von verstorbenen Familienmitglieder übernehmen die einen Führerschein und ein Auto hatten. Außerdem kann das Auto über deine Eltern oder in dem Fall über deine Schwester angemeldet werden, da werden die kosten niedriger und du fängst nicht so hoch mit den Prozenten an als wenn du das Auto anmelden würdest. Viele Eltern machen das so um die Kinder finanziell zu entlasten. Da kannst du deiner Schwester dankbar sein!

kanadechan6 
Fragesteller
 26.08.2014, 23:48

Hammergeil :) Danke für die Bestätigung! Ja super, meine Schwester ist auch Mega nett, ich bin auch sehr dankbar, das war ja nicht alluzu böse gemeint, ;D

Klammlosewelt  27.08.2014, 00:01

Du kannst auch Prozente von verstorbenen Familienmitglieder übernehmen die einen Führerschein und ein Auto hatten.

Das ist nicht ganz korrekt. Der die Prozente übernimmt, muß auch dazu berechtigt sein. Und das ist ein Fahranfänger nicht. Denn er kann noch nicht so lange gefahren sein, um Beispielsweise eine SF 5 zu übernehmen.

machhehniker  27.08.2014, 05:31
Du kannst auch Prozente von verstorbenen Familienmitglieder übernehmen die einen Führerschein und ein Auto hatten

Das geht nur in dem Umfang wie man selbst bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und man selbst maximal eine SF-Klasse erreichen hätte können. Als Fahranfänger kann der Fragesteller keinen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen.

schleudermaxe  29.08.2014, 09:54

Quatsch mit Sauce? Wie bitte soll das denn gehen für Fahranfänger und günstiger? Im Vertrag steht dann nicht mitfahrender Bruder, sondern weiterer Fahrer und dies meist mit höheren Beiträgen. Also bitte.

Du hast als Fahranfänger ohne Fahrpraxis entweder nur die Chance, auf den kompletten Neueinstieg oder die Zweitwagenregelung wie bei Deiner Schwester. Allerdings machen das viele Versicherer schon nicht mehr mit, weil dieser Trick inzwischen bekannt ist und Fahranfänger nicht umsonst bei SF0 einsteigen ! Oder sie nehmen einen erheblichen Aufschlag bei jungen Frischlingen.

Ja na selbstverständlich ist Deine Schwester mit 8 unfallfreien Jahren bei 60%, das verdient man sich dann, aber was hat das mit Dir zu tun ?

siola55  27.08.2014, 11:47

... oder die Zweitwagenregelung wie bei Deiner Schwester. Allerdings machen das viele Versicherer schon nicht mehr mit, weil dieser Trick inzwischen bekannt ist.

Hey uncutparadise,

dies ist kein Trick, sondern diese Zweitwagenregelung kannst du bei jedem Versicherer in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) nachlesen unter Schadenfreiheitsrabatt-System. Einzige Voraussetzung hierfür ist ein versichertes Erstfahrzeug, egal bei welcher Gesellschaft versichert für eine SF 1/2-Einstufung!

Sollte der Versicherer SF 2 - oder noch bessere Sondereinstufung anbieten, dann verlangt dieser Versicherer in der Regel auch die Versicherung des Erstfahrzeuges bei sich, spätestens zum Jahreswechsel!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

siola55  27.08.2014, 11:51
Du hast als Fahranfänger ohne Fahrpraxis entweder nur die Chance, auf den kompletten Neueinstieg oder die Zweitwagenregelung...

... oder die Eltern-Kind-Regelung! (siehe meine Antwort)

nein sie hat recht wie das auto auf sie angemeldet wird ist das ganze billiger

kanadechan6 
Fragesteller
 26.08.2014, 23:48

Hammergeil :) Danke für die Bestätigung! Ja super, meine Schwester ist auch Mega nett, ich bin auch sehr dankbar, das war ja nicht alluzu böse gemeint, ;D

schleudermaxe  29.08.2014, 09:55

Lachnummer? Wie bitte soll das denn gehen mit einem fremden Fahrer in den Merkmalen?

Deine Schwester kann zwar Deinen Wagen als Zweitwagen anmelden, und das wird dann auch etwas preiswerter für Dich.

Das Problem ist nur, dass die Prozente, die Du runter fährst Deiner Schwester gehören, und nicht Dir. Du selbst fährst also keine Prozente runter. Du könntest zwar später diese Prozente übernehmen, aber nur wenn Deine Schwester damit einverstanden ist. Vielleicht ist sie aber später vielleicht nicht mehr so nett, und benötigt die Prozente selbst, weil sie sich selbst einen Zweitwagen anschaffen möchte. Dann stehst Du dumm da, und fängst wieder von vorne an.

Es geht auch einfacher. Viele Versicherer bieten eine "Eltern-Kind-Regelung" an. (Beispielsweise die HUK) Hat ein Elternteil von Dir eine KFZ-Versicherung, so kannst Du auf eigenem Namen mit Zweitwagenprozenten anfangen. Das ist genauso günstig, als wenn Du es über Deine Schwester machst, bzw. sogar noch günstiger, weil Halter und Versicherungsnehmer in dem Fall identisch sind. UND: Du fährst Deine Prozente selbst runter.

Hey hallo,

erst mal was grundsätzliches: seit 2012 gibt es bei den Kfz-Versicherern zweierlei Rabattstaffeln bzw. SF-Klassen für die schadenfreienJahre! Das alte Rabattsystem für alle Altverträge mit max. SF 25 und einem Beitragssatz von 30% im Normalfall und das neue, erweiterte Rabattsystem seit 2012 für alle Neuverträge erweitert auf die SF 35 mit einem Beitragssatz von 20%!

Nach dieser alten Tabelle hätte deine Schwester bei 8 schadenfreien Jahren sogar schon 50% Beitragssatz z.B. bei der HUK-Coburg... (siehe Anlagebild)

Für Fahranfänger bietet z.B. die HUK-Coburg eine Eltern-Kind -Regelung an mit Einstufung SF 1/2 (ähnlich der Zweitwagenregelung über die Eltern od. Schwester) und einem Beitragssatz von 75% in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach der neuen Rabattstaffel! Einzige Voraussetzung hierfür: ein Elternteil muß ein Fzg. versichert haben! Der Vorteil bei dieser Eltern-Kind-Regelung: du bist selbst Fzg-Halter und Versich.nehmer und erfährst dir gleich per Vertragsbeginn deine eigenen schadenfreien Jahre und damit ist eine spätere Übertragung dieser schadenfreien Jahre von den Elternn bzw. von der Schwester hinfällig.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

SF-Klassen vor und nach 2012 - (Auto, Versicherung, KFZ)
schleudermaxe  29.08.2014, 09:52

.... und sollte eine Umstellung auf Tarif 2014 abfragen mit SF 8 und dann 39% Beitrag, oder?