kfz versicherung rückwirkend abmelden?
hallo, meine frage:
angenommen ein jemand hat mit seinem auto einen unfall, das auto ist ein totalschade, auto war teilkasko versichert aber es entstand kein glasbruch oder dglch.. das fahrzeug wird an einen schrotter verkauft. das problem: die autoversicherung läuft weiter, abmelden war nicht möglich weil der fahrzeugbrief bei einer bank lang und diese erst mit dem schrotter verhandelte wegen restzahlungen der finanzierung...
kann man die unnötig bezahlen versicherungskosten irgendwie zurückfordern (4x90€!!!!). Kaufvertrag ist vorhanden! das auto konnte ja nach dem unfall nicht mehr benutzt werden...
6 Antworten
Nein - die Versicherung kannst Du erst mit der amtlichen Abmeldung beenden.
Ein zugelassenes Auto muß versichert sein. Der Eigentumsübergang ist erst mit Übergabe des Briefs, egal was im Kaufvertrag steht.
Ein Fahrzeug muß bis zur Ordnungsgemäßen Abmeldung Versichert sein. Ist es das nicht, ist das eine Straftat (Pflichtversicherungsgesetz).
Nein. Stichtag für das Versicherungsende ist das Datum der Abmeldung.
Nein, kann man nicht.. Die Versicherung kann erst gekündigt werden wenn das Auto offiziell abgemeldet ist.. Aber auch an einen Schrotter hättest du das Auto erst nach erfolgreicher Abmeldung verkaufen bzw. abgegeben können denn auch der darf ohne Abmeldebescheinigung das Auto nicht verwerten oder verschrotten..
Wenn Du das Auto verkauft hast ohne die Bank zu informieren ist das Deine eigene Schuld da bekommst Du nichts
Ja, finde ich auch komisch... wie kann man ein Auto ohne Brief verkaufen?!
die bank war informiert und hat dem verkauf zugestimmt...