Kann ich ein Auto über meinen Onkel versichern?

8 Antworten

Es macht keinen Sinn, wenn der Onkel einen Zweitwagen anmeldet. Denn er muß dich als Fahrer angeben. Dann wird mit SF einhalb gerechnet. Das ist teurer, als wenn du dich selbst versicherst.

Für Fahranfänger gibt es eine Sondereinstufung, welche von vielen Gesellschaften angeboten wird. Nennt sich Eltern/Kind/Regelung.

Du wirst Halter und VN und erfährst dir deinen eigenen SFR. Voraussetzung: Vater oder Mutter müssen irgendwo ein Auto angemeldet haben. Kann auch bei einer anderen Gesellschaft sein.

Frag einen Versicherungsmakler.

NamenSindSchwer  21.04.2017, 10:32

Es gibt auch Zweitwagenregelungen mit jungen Nutzern mit SF3 o.ä.

BenniXYZ  21.04.2017, 22:03
@NamenSindSchwer

Nein, gibt es nicht. Wenn doch, bei welcher Gesellschaft? Das würde ich gern weitergeben.

Klar geht das. Ihr müsst euch nur einig werden, wer der Halter werden soll. Wenn das der Onkel ist, dann gehen alle Strafzettel etc. immer zu ihm, was evtl. blöd ist. Wenn du selber Halter bist, verlangen viele Versicherer aber einen (teils erheblichen) Zuschlag. 

BenniXYZ  20.04.2017, 22:31

Zuschlag gibt es nur für den Onkel, wenn er den Fahranfänger als Fahrer angibt.

Bei der Eltern/Kind/ Regelung dagegen, ist der Fahranfänger selbst Halter und Versicherungsnehmer. Das wird billiger. Geht aber nicht mit dem Onkel. Man muß nur angeben wo Vater oder Mutter versichert sind, die Gesellschaft ist egal.

NamenSindSchwer  21.04.2017, 10:32
@BenniXYZ

Mir ist nicht klar was du mir damit sagen willst. 

Er kann das Auto versichern aber niemanden als Fahrer eintragen lassen. Manche Versicherungen verlangen allerdings eine Erklärung darüber ob das Auto alleine genutzt wird oder nicht und ob das Auto von Fahrern unter 25 Jahren gefahren wird.

Ist nur fraglich, ob du so deine Prozente reduzierst, welche man im Laufe seines unfallfreien Versicherungsteilnehmer erarbeitet. 

Wenn dem nicht so ist, dann fängst du irgendwann doch mit dem vollen Betrag an.

Er Versicherungsnehmer und Halter, oder du Halter und er Versicherungsnehmer.

Kein Problem