Frage zum Postbank P-Konto

3 Antworten

Es kommt darauf an, ob der Betrag auf den Tagesgeldkonto bereits gepfändet wurde. Das Tagesgeldkonto unterliegt natürlich keinen Pfändungsschutz, da jeder nur höchstens ein P-Konto haben darf.

Wurde das Geld gepfändet ist es somit weg. Wenn nicht kann er es natürlich zurücküberweisen.

Es heisst doch "tägliche Verfügbarkeit". Die dürfen das nicht einfach sperren. Oder hat er andere Konditionen, sodaß er nicht täglich ran kann.

Kimmy1301 
Fragesteller
 30.04.2012, 10:08

Nein, bislang konnte er täglich über Gelder auf dem Tagesgeldkonto verfügen...

Kristallstahl  30.04.2012, 11:43
@Kimmy1301

Dann würde ich doch mal nachfragen woran es liegt das er es nicht mehr kann. Es muß ja einen expliziten Grund geben.

Frankie4  01.05.2012, 19:25
@Kristallstahl

Der Grund ist die Kontopfändung - diese beinhaltet ein sogenanntes Zahlungsverbot. Dadurch ist der kontoführenden Bank - hier also der Postbank - durch das örtlich zuständige Amtsgericht als Vollstreckungsgericht die Zahlung an den Kontoinhaber ausdrücklich verboten worden. Und wenn nicht nur das Girokonto sondern - wie üblicherweise (nahezu 100 % der Kontopfändungen) sämtliche Konten gepfändet wurden, ist somit auch das Tagesgeldkonto (interessant übrigens, das ein Hartz 4 - Bezieher so viel Geld hat, daß eine Anlage auf einem Tagesgeldkonto möglich ist) mit dem gesamten Guthaben gepfändet. Hier bleibt nichts anderes übrig als - je nach Höhe der offen Forderung, die Grundlage der Pfändung ist - die Forderung zu bezahlen - oder sofern dies nicht auf einmal möglich oder gar nicht gewünscht ist, mit dem Pfändungsgläubiger oder dessen RA / Inkassobüro Kontakt aufzunehmen, eine Ratenvereinbarung zu treffen und dann (nach Freigabe des Tagesgeldkontos) dieses Konto leer zu räumen.

Kinego  02.12.2012, 15:40
@Frankie4

Das bedeutet also weitergesponnen, dass alle Einlage-Formen gepfändet werden, da diese ja nicht dem Pfändungsschutz unterliegen. Neben Tagesgeld eventuelle Fremdwährungs-Bestände, Festgelder...??

Wo wir beim Thema wären: Wie sieht es denn mit Festgeldern aus? Werden diese aufgelöst oder eingefroren?

Bei der Bank nachfragen,aber wenn das Geld auf das P- Konto überwiesen würde und der Freibetrag überschritten ist die Bank im Recht mit dem nichtauszahlen des Geldes.