Kann ich bei der Postbank einen Barscheck einlösen, trotz Kontopfändung bei Postbank?

3 Antworten

Wenn du mit "Barscheck" eine "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" meinst kannst du dir diese problemlos unter Vorlage deines Ausweises bar auszahlen lassen. Das hat dann mit deinem Konto nichts zu tun.

Es kann sein, dass ein Auszahlungsentgelt anfällt, dies ist dann der Fall, wenn sich rechts oben nicht der Aufdruck "ohne Auszahlungsentgelt" befindet.

Die Pfändung wäre nur dann relevant, wenn du die Zahlungsanweisung auf dein Konto einreichen und sie auf dieses gutschreiben lassen würdest.

Die Auszahlung des Barschecks berührt Dein Konto ja gar nicht.

Dir werden bei Bareinlösung wohl Gebühren abgezogen, die Du bei einer Einreichung auf ein Konto nicht hättest; wahrscheinlich musst Du Dich auch ausweisen - aber da der Vorgang nicht über Dein Konto läuft, greift die Pfändung da nicht.

ich weiß es nicht!

ich würde aber sagen dass du das kannst...weil dieser transfer nichts mit deinem konto zu tun hat...

die pfändung bezieht sich auf das konto und net auf den namen...

sicher bin ich mir aber nichtl... sry