Frage zu Unfallschaden bei Mietwagen bezüglich Kaution/SB?
Hallöchen,
ich hatte einen Golf8R gemietet gehabt für eine Woche, die Kaution betrug 1500€, in dieser Woche ist mir leider jemand beim Parkplatz rein gefahren und abgehauen, das Auto wurde zurückgebracht nach der Woche und dann hieß es ich soll die restlichen 1000€ vom Selbstbehalt noch überweisen.
Bei dem Schaden handelt es sich um zwei Beulen in der hinteren linken Tür, zum Glück nicht mehr.
Muss ich das Geld überweisen ohne Schadensprotokoll?
Der Vermieter hat das Auto bisher noch nicht in die Werkstatt gebracht oder sonstiges, angeblich weil er darauf wartet das die Polizei ihm das Protokoll schickt, darauf muss er doch aber gar nicht warten um das Fahrzeug zur Werkstatt zu bringen oder?
Ich würde halt gerne erstmal die Rechnung der Werkstatt sehen, bevor ich den Rest überweise, kann ja sein das es nämlich nicht nötig ist.
2 Antworten
Du hast natürlich einen Anspruch darauf, dass dieser Schaden auch tatsächlich repariert wurde, bevor du zahlst. Dazu kannst du die Vorlage der Rechnung verlangen.
Dies teilte ich der Mietwagenfirma auch mit, diese meinen so etwas würde nicht im Vertrag stehen und dazu sind sie nicht verpflichtet, ich muss die 2500€ SB zahlen und einen Anspruch auf die Rechnung hätte ich nicht, sie würden damit nun zum Anwalt gehen, wenn ich nicht bis Freitag zahle.
Wo ist jetzt das Problem? Der Vermieter kann den Schaden auch ersetzt verlangen, ohne den Wagen reparieren zu lassen und so, wie der Schaden beschrieben wurde ist er sicher höher als 1000 €.
Aber warum zieht die Mietwagenfirma die 1000 € nicht von der hinterlegten Kaution ab? Dafür ist die Kaution doch da.
Geld einbehalten ohne Nachweis der Schadenhöhe? Das soll kein Problem sein?
Wenn der Schaden nur 900 € beträgt - was ich bei einem Neuwagen bezweifle - müssen die 600 € von der hinterlegten Kaution zurück überwiesen werden.
Das war lediglich ein Beispiel. 😅
Stimmt, wenn der Schaden 900€ beträgt darf man mir dafür 2500€ berechnen.
Ich habe die Kaution per Überweisung bezahlt.