Autokauf nachverhandeln bei nicht bekanntem Unfallschaden?
Ich habe vor 4 Wochen ein Auto bei einem Händler gekauft bei dem ein Unfallschaden bekannt war und in den Kaufvertrag geschrieben wurde. ( gespachtelte Schäden an einer Seite + Radlaufäufe)
Jetzt war ich gestern in einer Werkstatt da mein Wischwasser hinten nicht funktionierte. (ein Schlauch im Motorraum war undicht/abgeplatzt) Ich wollte den Händler damit nicht behelligen weil das eigentlich kein großes Thema sein sollte. (laut der Werkstatt)
Nun stellte sich aber bei der Reperatur heraus das das Auto auch vorne einen größeren Unfallschaden hatte welcher zwar professionell repariert wurde aber trotzdem dazu geführt hat das die Reperatur der Wischwasserschläuche länger gedauert hat weil die Teile nicht mehr so gut passten wie im Originalfall.
Da der Händler den Schaden vorne weder im Verkaufsgespräch angegeben hat und der Schaden auch nicht im Kaufvertrag steht würde ich gerne erfahren wie ich jetzt damit umgehen sollte.
Kann und sollte ich den Kaufpreis nachverhandeln ?
Kann ich notfalls vom Kaufvertrag zurücktreten ? --> ich bin seit dem kauf c.a. 4000 km mit dem Auto gefahren und habe schon in neue Reifen und eine neue Batterie investiert , wie wirkt sich das auf das Geld aus was ich zurückbekommen würde ?
Ich danke Euch für Eure Mühe und freue mich auf Eure Antworten!
3 Antworten
ist schwierig, du musst ihm nachweisen, dass er von den unfällen wusste
bei privatleuten ist das meist unglaublich schwierig, ich weiß nicht, ob für händler andere maßstäbe gelten, dass er es zb hätte wissen müssen
das wäre dann aber arglistige täuschung und würde dir sehr, sehr gute optionen geben
du wirst zum anwalt müssen, wenn du wirklich etwas erreichen willst
genau das, weiß ich eben nicht
bei privatleuten musst du arglist nachweisen, ich hab noch nie einen nicht-neuwagen vom händler gekauft, keine ahnung
Verkäufer gewerblich oder privat?
Wenn gewerblich, mit Werkstatt?
Wenn privat, wurden Gewährleistungsrechte ausgeschlossen?
Der Punkt ist, wusste der Verkäufer oder hätte er es wissen müssen, dass vorne ebenfalls ein Unfallschaden bestand.
Wenn er es wusste oder hätte wissen müssen, kann man von einer arglistigen Täuschung sprechen, die DU aber beweisen musst!
Dann kannst Du den Kaufvertrag rückabwickeln.
Ich würde zunächst den Verkäufer ansprechen und verhandeln!
Viele Dank!
Gewerblicher Händler ohne Werkstatt.
in welchem Fall hätte er es wissen müssen ?
Wenn er es vom damaligen Besitzer mitgeteilt bekommen hat, nehme also mal Kontakt auf!
Wenn es für einen Autohändler auch ohne Werkstatt leicht erkennbar war.
Arglist ist aber generell schwer nachweisbar, die meisten verlieren!
Händler, da wird es schwierig ihm zu beweisen, dass er diesen Schaden bewusst verschwiegen hat. Arglistische Täuschung; Damit hättest eine Möglichkeit.
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte aus verschiedenen Beiträgen verstanden das ein Händler ein Auto vor dem Verkauf untersuchen muss und ein Auto nur mit vollständigerm Schadensbericht verkaufen darf ? stimmt das nicht ? Selbst wenn der Händler nichts von dem Unfall wusste ist es doch trotzdem ein Mangel der im Kaufvertrag nicht aufgeführt wurde. Und die Beweislast liegt doch in den ersten 6 Monaten bei dem Händler oder sehe ich das falsch ?
Trifft aber nicht bei Gebraucht zu; nur Neuware.
Was genau trifft nur auf Neuware zu ?
>Und die Beweislast liegt doch in den ersten 6 Monaten bei dem Händler oder sehe ich das falsch
Richtig; aber es handelt sich nicht um Neuware
Ja aber das ist doch auch bei Gebrauchtwagen eindeutig geregelt das in den ersten 6 Monaten nach Kauf die Beweispflicht bei dem Verkäufer liegt (zumindestens solange es ein Händler ist ) siehe z.B. :
Zitat daraus: Gebrauchtwagen: Die Beweispflicht ist eindeutig verteilt
Die Frage nach der Beweispflicht sollte gleich zu Beginn eindeutig beantwortet werden: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsabschluss ist der Verkäufer in der Pflicht. Er muss beweisen, dass ein Mangel nicht schon bei Vertragsabschluss vorlag, sondern durch normale Verschleißerscheinung bei der Nutzung entstanden ist.
Oder was genau beziehst du auf den Neuwagen ?
Ein Unterschied wird zwischen Händler mit angeschlossener Werkstatt und eben Ohne gemacht. Ohne angeschlossene Werkstatt:
Beim gewerblichen Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs kann der Käufer bei einem Händler ohne eigene Werkstatt regelmäßig eine Überprüfung auf leicht erkennbare Mängel erwarten, http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/450643/
Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte aus verschiedenen Beiträgen verstanden das ein Händler ein Auto vor dem Verkauf untersuchen muss und ein Auto nur mit vollständigerm Schadensbericht verkaufen darf ? stimmt das nicht ? Selbst wenn der Händler nichts von dem Unfall wusste ist es doch trotzdem ein Mangel der im Kaufvertrag nicht aufgeführt wurde. Und die Beweislast liegt doch in den ersten 6 Monaten bei dem Händler oder sehe ich das falsch ?