Autokauf nachverhandeln bei nicht bekanntem Unfallschaden?

3 Antworten

ist schwierig, du musst ihm nachweisen, dass er von den unfällen wusste


bei privatleuten ist das meist unglaublich schwierig, ich weiß nicht, ob für händler andere maßstäbe gelten, dass er es zb hätte wissen müssen

das wäre dann aber arglistige täuschung und würde dir sehr, sehr gute optionen geben


du wirst zum anwalt müssen, wenn du wirklich etwas erreichen willst

Dietrichvm 
Fragesteller
 02.08.2015, 11:45

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte aus verschiedenen Beiträgen verstanden das ein Händler ein Auto vor dem Verkauf untersuchen muss und ein Auto nur mit vollständigerm Schadensbericht verkaufen darf ? stimmt das nicht ? Selbst wenn der Händler nichts von dem Unfall wusste ist es doch trotzdem ein Mangel der im Kaufvertrag nicht aufgeführt wurde. Und die Beweislast liegt doch in den ersten 6 Monaten bei dem Händler oder sehe ich das falsch ?

Boerekluder  02.08.2015, 11:48
@Dietrichvm

genau das, weiß ich eben nicht

bei privatleuten musst du arglist nachweisen, ich hab noch nie einen nicht-neuwagen vom händler gekauft, keine ahnung

Verkäufer gewerblich oder privat?

Wenn gewerblich, mit Werkstatt?

Wenn privat, wurden Gewährleistungsrechte ausgeschlossen?

Der Punkt ist, wusste der Verkäufer oder hätte er es wissen müssen, dass vorne ebenfalls ein Unfallschaden bestand.

Wenn er es wusste oder hätte wissen müssen, kann man von einer arglistigen Täuschung sprechen, die DU aber beweisen musst!

Dann kannst Du den Kaufvertrag rückabwickeln.

Ich würde zunächst den Verkäufer ansprechen und verhandeln!

Dietrichvm 
Fragesteller
 02.08.2015, 12:05

Viele Dank!

Gewerblicher Händler ohne Werkstatt.

in welchem Fall hätte er es wissen müssen ?

alarm67  02.08.2015, 14:32
@Dietrichvm

Wenn er es vom damaligen Besitzer mitgeteilt bekommen hat, nehme also mal Kontakt auf!

Wenn es für einen Autohändler auch ohne Werkstatt leicht erkennbar war.

Arglist ist aber generell schwer nachweisbar, die meisten verlieren!

Händler, da wird es schwierig ihm zu beweisen, dass er diesen Schaden bewusst verschwiegen hat. Arglistische Täuschung; Damit hättest eine Möglichkeit.

Dietrichvm 
Fragesteller
 02.08.2015, 11:45

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte aus verschiedenen Beiträgen verstanden das ein Händler ein Auto vor dem Verkauf untersuchen muss und ein Auto nur mit vollständigerm Schadensbericht verkaufen darf ? stimmt das nicht ? Selbst wenn der Händler nichts von dem Unfall wusste ist es doch trotzdem ein Mangel der im Kaufvertrag nicht aufgeführt wurde. Und die Beweislast liegt doch in den ersten 6 Monaten bei dem Händler oder sehe ich das falsch ?

peterobm  02.08.2015, 11:47
@Dietrichvm

Trifft aber nicht bei Gebraucht zu; nur Neuware.

Dietrichvm 
Fragesteller
 02.08.2015, 11:51
@peterobm

Was genau trifft nur auf Neuware zu ?

peterobm  02.08.2015, 11:53
@Dietrichvm

>Und die Beweislast liegt doch in den ersten 6 Monaten bei dem Händler oder sehe ich das falsch

Richtig; aber es handelt sich nicht um Neuware

Dietrichvm 
Fragesteller
 02.08.2015, 12:03
@peterobm

Ja aber das ist doch auch bei Gebrauchtwagen eindeutig geregelt das in den ersten 6 Monaten nach Kauf die Beweispflicht bei dem Verkäufer liegt (zumindestens solange es ein Händler ist ) siehe z.B. :

http://www.t-online.de/ratgeber/auto/autokauf/id_50158956/sachmaengel-am-gebrauchtwagen-wer-hat-die-beweispflicht-.html

Zitat daraus: Gebrauchtwagen: Die Beweispflicht ist eindeutig verteilt

Die Frage nach der Beweispflicht sollte gleich zu Beginn eindeutig beantwortet werden: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsabschluss ist der Verkäufer in der Pflicht. Er muss beweisen, dass ein Mangel nicht schon bei Vertragsabschluss vorlag, sondern durch normale Verschleißerscheinung bei der Nutzung entstanden ist.

Oder was genau beziehst du auf den Neuwagen ?

peterobm  02.08.2015, 12:24
@Dietrichvm

Ein Unterschied wird zwischen Händler mit angeschlossener Werkstatt und eben Ohne gemacht. Ohne angeschlossene Werkstatt: 

Beim gewerblichen Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs kann der Käufer bei einem Händler ohne eigene Werkstatt regelmäßig eine Überprüfung auf leicht erkennbare Mängel erwarten, http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/450643/

Dietrichvm 
Fragesteller
 02.08.2015, 12:32
@peterobm

Viele Dank,

was sind denn leicht erkennbare Mängel?