Muss ich als Vermieter die Kaution überweisen an den Insolvenzverwalter oder an den Mieter zurückzahlen?

8 Antworten

Eine Zahlung ist normalerweise, wenn es nicht gerade ein völlig uneigennütziges Geschenk ist, zur Befreiung von einer Schuld, die man aus welchem Grund auch immer hat. Selbst die Zahlung an der Supermarktkasse für eine Flasche Bier befreit in dem Moment von der Schuld, die man auf sich laden würde, wenn man die Flasche an der Kasse vorbei schmuggeln würde.

Schuldbefreiende Wirkung bedeutet also, wenn Du die Kaution nicht auf das vom Insolvenzverwalter genannte Konto überweist, sondern dem Mieter direkt in die Hand drückst,

befreist Du Dich

a) nicht von der Schuld, die aus der Rückzahlpflicht der Kaution besteht

und b) machst Du nur dem Mieter ein Geschenk.

Falls Du Dich danach gegenüber dem Insolvenzverwalter auf die Zahlung der Kaution direkt an den Mieter berufst, wird dieser das zusätzlich als Bestätigung dafür sehen, dass es keinen Grund mehr gibt, die Kaution noch weiter einzubehalten.

Es bleibt Dir darüber hinaus unbenommen, dem Mieter ein Geschenk zu machen. Nur der Insolvenzverwalter sollte davon nichts erfahren.

... ist auch bei uns Alltag, auch etwaiges Guthaben aus den Abrechnungen geht dorthin.

Es sei denn, es gibt möglicherweise Forderungen des Vermieters, und die gibt es bestimmt.

Muss ich wirklich die Kaution an den Verwalter bezahlen?

Ja. Die rückzahlbare Kaution deines M wäre sogar pfändbar und gehört zur Konkursmasse, die der Verwaltung des IV unterliegt - da solltest du den Teufel tun, hier anders zu verfahren :-O

Was heißt in diesem Zusammenhang schuldbefreiende Wirkung?

Mit aufgeforderter Überweisung wäre deine Schuld deinem M gegenüber erfüllt.

G imager761

1. mit der Kaution kann er zusätzliche Schulden abbauen

2. der Insoverw. hat sich legitimiert und dem ist Folge zu leisten - was du möchtest ist da völlig daneben. 

Würde es lieber dem Mieter zurückgeben.

Das wäre eine Straftat. Schuldnerbegünstigung