Mietwagen bei Kaskoschaden?

4 Antworten

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Also, bei deiner Frage wirfst du zwei Sachen durcheinander:

Die Werkstatt hat Recht: Bei einem Kaskoschaden hast du in der Regel tatsächlich keinen Anspruch auf einen Mietwagen, falls dieses nicht durch eine Zusatzvereinbarung in deiner Kasko enthalten ist.

ABER: In deinem Fall handelt es sich ja auch gar nicht um einen Kaskoschaden, sondern um einen KFZ-Haftpflichtschaden, den die Versicherung des Verursachers übernehmen muss.

Und in dem Fall besteht durchaus ein Anspruch auf einen Mietwagen.. allerdings nur in der Fahrzeugklasse, die das geschädigte Auto hat, bzw. sogar nur eine Klasse tiefer.

fhuebschmann 
Fragesteller
 17.01.2015, 12:30

Od danke gut zu wissen da hab ich wohl wirklich was durcheinander gebracht. Ein Unfall hat man ja nicht so häufig. Mit ist egal was für ein Auto Hauptsache ich komm zur Arbeit und wieder heim da ich Koch bin hab ich meisstens auch teildienst und muss die Strecke 4 mal fahren..

anjanni  17.01.2015, 13:17
@fhuebschmann

Regele das trotzdem über einen Anwalt. Dann geht es schneller - und der Anwalt macht auch wirklich alles geltend, was Du beanspruchen kannst.

Lkwfahrer1003  18.01.2015, 11:38
@fhuebschmann

Du bist Koch ..... wann werden wir zum essen eingeladen ? :-))

Grundsätzlich übernimmt die kfz-Haftpflichtversicherung des unfallgegners auch Kosten für einen Mietwagen. Das allerdings nur, wenn der Geschädigte ein Fahrzeug benötigt und die Stellung eines Mietwagens wirtschaftlich vernünftig ist - heißt, wenn er so wenig fährt, dass ein Taxi günstiger ist, so übernimmt die Versicherung die Taxikosten

Du kannst normalerweise einen Mietwagen bekommen, der aber kleiner sein sollte als Dein eigener, da Du ja den Schaden möglichst gering halten musst. Was im Gutachten steht, gilt durchaus. - Wieso spricht die Werkstatt von einem Kaskoschaden, wenn es um einen Haftpflicht-Schaden geht???

Du bekommst aber statt eines Mietwagens auch eine Ausfallentschädigung, wenn Du auf den Wagen verzichtest. Meistens kommt man doch durchaus ein paar Tage ohne Auto aus, wenn man sich das einteilt...

Im übrigen: bei einem fremdverursachten Schaden lohnt es sich immer, einen Anwalt einzuschalten (muss von der gegnerischen Versicherung übernommen werden). Der hilft einem, sämtliche Ansprüche zu kennen und auch durchzusetzen!

fhuebschmann 
Fragesteller
 17.01.2015, 11:01

Aber ob die Sparkasse einen übernimmt ist nicht bekannt? Hab nix ergoogeln können..

anjanni  17.01.2015, 11:02
@fhuebschmann

Das ist für alle Versicherungen gleich geregelt! Das ist nicht in das Ermessen einer Versicherung gestellt. Man hat rechtliche Ansprüche!

Lkwfahrer1003  17.01.2015, 11:06
@fhuebschmann

Du solltest dich an einen Rechtsanwalt wenden .....es gibt auch noch andere Ansprüche die du geltend machen kannst .......Den muss die Versicherung auch bezahlen

anjanni  17.01.2015, 11:21
@Lkwfahrer1003

So ist es - wie oben schon geschrieben.

Ich kann ja verstehen, dass man erst mal vorsichtig hier nachfragt, wenn man Zweifel hat. In Deinem Fall aber ist es sicherlich sinnvoll, einen Anwalt aufzusuchen, da der Dich ja nichts kostet. Und es ist doch allemal besser, den kompetenten Rat eines Fachmanns, der sich mit allen Details Deines "Falls" beschäftigen kann, einzuholen, als hier viele Dinge zu erfahren, die Du dann trotzdem noch nicht umsetzen (einfordern kannst), weil Du einfach nicht weißt, wie man das macht!

Aber was bitte hat denn deine Kasko damit am Hut? Bei Kasko gibt es meist keinen Ersatzwagen, so jedenfalls die Bedingungen. ... und bei Haftpflichtschäden gibt es einen für die Dauer der Reparatur, also für 2 bis 3 Tage. Bitte also Vorsicht!!!!