Frage zu Kindesunterhalt - Mangelfall... HILFE?

6 Antworten

Hier etwas zu Rückforderungsansprüchen des Kindesvaters.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-von-zu-viel-gezahltem-unterhalt_063682.html

Achte vor allem darauf, dass Dir eine schriftliche Berechnung des Mangelfalles vorliegt. Wer hat es berechnet oder besteht ein Titel darüber?

Lass es durch die Beistandschaft beim Jugendamt oder einen Rechtsanwalt prüfen.

Über die Differenzbeträge der Unterhaltszahlungen zum Unterhaltsvorschuss (212,- Euro abzüglich 181,- Euro) kannst Du Unterhaltsvorschussleistungen beantragen.

Lass auch überprüfen, ob Dir vom Jobcenter Leistungen zustehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht. Stichwort Entreicherung. Zurück zahlen musst du ihm schon mal gar nichts!

Auch in der Vergangenheit hat er bei dem Einkommen zu wenig an Kindesunterhalt gezahlt. Sein Selbstbehalt liegt bei 1080,- Euro . Für ein 11 jähriges Kind wäre nach Düsseldorfer Tabelle 309,- Euro zu zahlen. (406,- Euro minus 97,- Euro Kindergeld).

Nun ist ein zweites Kind vorhanden: beide Kinder sind im Unterhaltsrecht im ersten Rang.

Die Frage ist: hast du jemals Einkommensnachweise gesehen inkl. Steuerbescheid oder rechnet sich das Jugendamt die Welt kunterbunt? Wie dem auch sei: besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt, dann kündige diese. Besorge dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht (15,- Euro) und gehe zum Anwalt. Der Kindsvater hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und muss ALLES in seiner Macht stehende tun, um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können. Gerade in einer Branche mit Trinkgeld stehen die Chancen mehr als gut, dass ihm hier fiktives Gehalt (in Form von Trinkgeld) angerechnet wird. Zuzumuten ist einem Unterhaltszahler , dass er bis 48 Stunden die Woche arbeitet, sich einen Nebenjob sucht, Überstunden macht oder an Feiertagen und Sonntagen arbeitet...

Um den Mindestunterhalt zahlen zu können für beide Kinder müsste er 566,- Euro aufbringen. Er hat durchschnittlich 1400,- Euro. Differenz "nur" 246,- Euro zum Selbstbehalt. Das bekommt man mit Trinkgeld oder Mehrstunden gut hin...

Da er ja neu verheiratet ist, ist er in einer anderen Steuerklasse. Wurde das berücksichtigt? Oder sind die nicht verheiratet? Arbeitet sie oder ist sie in Elternzeit?

Das Problem sind die Jugendämter! Die geben sich gerne mit "ich habe nicht mehr..." zufrieden. Ein Richter würde dies allerdings anders sehen! Besteht überhaupt ein Unterhaltstitel? Den muss er ohnehin bis zur Abänderung ohne Wenn und Aber bedienen.

https://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-die-rueckforderung-ueberzahlten-unterhalts-f13960

Am Besten du nimmst dir ebenfalls einen Anwalt.

Oder suchst das Jugendamt auf.

Er muss den Mindestunterhalt ja nicht zahlen, er hat Frau u ein neues Kind, die vorrangig sind.

Ab dem Zeitpunkt, wo er zuviel zahlte, ab da musst du wohl oder übel zurück zahlen, oder es wird mit künftigen Zahlungen verrechnet

Menuett  13.04.2019, 15:15

Die neue Frau ist nicht vorrangig. Das Kind auch nicht, die haben beide den gleichen Rang.

Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht und muss nicht zurückgezahlt werden. Das weiß der Anwalt auch ganz genau...

Wer hat denn den Unterhalt berechnet? Sein Anwalt?

Maleficent666  13.04.2019, 15:12

Ich musste auch schon Unterhalt zurück zahlen

ThorborgMarlene 
Fragesteller
 13.04.2019, 15:30

Das Jugendamt, er hatte irgendwo gehört dass er weniger zahlen muß wegen seines neuen Kindes

Hallo ThorborgMarlene,

zuviel bezahlter Unterhalt ist verbraucht und braucht nicht erstattet zu werden.

Ist dein Ex ein Mangelfall, könntest du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Kinder sind unterhaltsrechtlich immer vorrangig, erst danach kommt du als geschiedener und alleinerziehender Ex-Partner. Danach die Neue.

Näheres vielleicht hier:

https://www.unterhalt.com/mangelfall-rangfolge-der-unterhaltsansprueche.html

Alles Gute.

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ThorborgMarlene 
Fragesteller
 13.04.2019, 15:29

Ich habe für mich nie auch nur 1 Cent Unterhalt von ihm bekommen... Es geht wirklich rein um das Geld für unsere Tochter.