Frage zu Kindesunterhalt - Mangelfall... HILFE?
Hallo, also mein Ex Mann, verdient offiziell 1.400€ (ich weiß dass er mehr verdient,auf der Arbeit gibt es Trinkgeld von manchmal 100€ pro Woche und Bonuszahlungen die der Chef seinen Arbeiten Bar auszahlt). Er hat nun mit seiner neuen Frau ein Kind. Beide haben sich Neuwagen gekauft und bauen nun ein Haus... So schlecht kann es denen also nicht gehen. Er hat bisher 241€ Unterhalt für unsere gemeinsame 11 jährige Tochter gezahlt. Nun wurde der neu berechnet und angeblich muss er nur 181€ zahlen, da es als Mangelfall gilt oder so... Nicht nur das, eben kam er breit grinsend an und meinte, von wem er den jetzt den zu viel bezahlten Unterhalt zurück bekommen würde. Und ich würde dann auch noch Post von seinem Anwalt deswegen bekommen. Meine Frage... Muss ich ihm das jetzt zurück zahlen?? Wir sind so schon kaum ausgekommen mit dem Unterhalt.. Nun sollen es auch noch 70€ weniger pro Monat sein... Er holt die kleine 2x im Monat für jeweils 1 Tag zu sich und bekommt dafür das halbe Kindergeld angerechnet... Das finde ich ja schon unverschämt... Aber das jetzt... Ich bin momentan in Elternzeit und meine kleine Tochter (anderer Vater) kommt erst im August in die Kita. Frühestens dann kann ich mir eine neue Arbeit suchen. Ich beziehe kein ALG 2 oder ähnliches... Ich weiß gerade echt nicht weiter.. Es ist laut Düsseldorfer Tabelle weniger als die Hälfte an Kindesunterhalt, was meiner Tochter zu stehen würde.. Kann ich das irgendwo beantragen oder so? Mein Ehemann geht zwar arbeiten, aber zu 4. ist es knapp. Ich hoffe hier kann mir wer helfen..
6 Antworten
Hier etwas zu Rückforderungsansprüchen des Kindesvaters.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-von-zu-viel-gezahltem-unterhalt_063682.html
Achte vor allem darauf, dass Dir eine schriftliche Berechnung des Mangelfalles vorliegt. Wer hat es berechnet oder besteht ein Titel darüber?
Lass es durch die Beistandschaft beim Jugendamt oder einen Rechtsanwalt prüfen.
Über die Differenzbeträge der Unterhaltszahlungen zum Unterhaltsvorschuss (212,- Euro abzüglich 181,- Euro) kannst Du Unterhaltsvorschussleistungen beantragen.
Lass auch überprüfen, ob Dir vom Jobcenter Leistungen zustehen.
Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht. Stichwort Entreicherung. Zurück zahlen musst du ihm schon mal gar nichts!
Auch in der Vergangenheit hat er bei dem Einkommen zu wenig an Kindesunterhalt gezahlt. Sein Selbstbehalt liegt bei 1080,- Euro . Für ein 11 jähriges Kind wäre nach Düsseldorfer Tabelle 309,- Euro zu zahlen. (406,- Euro minus 97,- Euro Kindergeld).
Nun ist ein zweites Kind vorhanden: beide Kinder sind im Unterhaltsrecht im ersten Rang.
Die Frage ist: hast du jemals Einkommensnachweise gesehen inkl. Steuerbescheid oder rechnet sich das Jugendamt die Welt kunterbunt? Wie dem auch sei: besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt, dann kündige diese. Besorge dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht (15,- Euro) und gehe zum Anwalt. Der Kindsvater hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und muss ALLES in seiner Macht stehende tun, um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können. Gerade in einer Branche mit Trinkgeld stehen die Chancen mehr als gut, dass ihm hier fiktives Gehalt (in Form von Trinkgeld) angerechnet wird. Zuzumuten ist einem Unterhaltszahler , dass er bis 48 Stunden die Woche arbeitet, sich einen Nebenjob sucht, Überstunden macht oder an Feiertagen und Sonntagen arbeitet...
Um den Mindestunterhalt zahlen zu können für beide Kinder müsste er 566,- Euro aufbringen. Er hat durchschnittlich 1400,- Euro. Differenz "nur" 246,- Euro zum Selbstbehalt. Das bekommt man mit Trinkgeld oder Mehrstunden gut hin...
Da er ja neu verheiratet ist, ist er in einer anderen Steuerklasse. Wurde das berücksichtigt? Oder sind die nicht verheiratet? Arbeitet sie oder ist sie in Elternzeit?
Das Problem sind die Jugendämter! Die geben sich gerne mit "ich habe nicht mehr..." zufrieden. Ein Richter würde dies allerdings anders sehen! Besteht überhaupt ein Unterhaltstitel? Den muss er ohnehin bis zur Abänderung ohne Wenn und Aber bedienen.
https://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-die-rueckforderung-ueberzahlten-unterhalts-f13960
Am Besten du nimmst dir ebenfalls einen Anwalt.
Oder suchst das Jugendamt auf.
Er muss den Mindestunterhalt ja nicht zahlen, er hat Frau u ein neues Kind, die vorrangig sind.
Ab dem Zeitpunkt, wo er zuviel zahlte, ab da musst du wohl oder übel zurück zahlen, oder es wird mit künftigen Zahlungen verrechnet
Die neue Frau ist nicht vorrangig. Das Kind auch nicht, die haben beide den gleichen Rang.
Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht und muss nicht zurückgezahlt werden. Das weiß der Anwalt auch ganz genau...
Wer hat denn den Unterhalt berechnet? Sein Anwalt?
Das hättest Du nicht tun müssen.
Das Jugendamt, er hatte irgendwo gehört dass er weniger zahlen muß wegen seines neuen Kindes
Hallo ThorborgMarlene,
zuviel bezahlter Unterhalt ist verbraucht und braucht nicht erstattet zu werden.
Ist dein Ex ein Mangelfall, könntest du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Kinder sind unterhaltsrechtlich immer vorrangig, erst danach kommt du als geschiedener und alleinerziehender Ex-Partner. Danach die Neue.
Näheres vielleicht hier:
https://www.unterhalt.com/mangelfall-rangfolge-der-unterhaltsansprueche.html
Alles Gute.
iurFRIEND®AG
Ich habe für mich nie auch nur 1 Cent Unterhalt von ihm bekommen... Es geht wirklich rein um das Geld für unsere Tochter.
Ich musste auch schon Unterhalt zurück zahlen