Wird eine ausbezahlte Lebensversicherung beim Kindesunterhalt mit angerechnet?

3 Antworten

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Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobligenheit.

Fahrtkosten in der Höhe werden beim Mindestunterhalt nur in absoluten Ausnahmefällen anerkannt. Insbesondere müßte er darlegen, warum eine näher an der Arbeit liegende Wohnung ausgeschlossen ist.

Die Lebensversicherung ist beim Mindestunterhalt minderjähriger Kinder in aller Regel zum Unterhalt einzusetzen. Sofern er sie verrente, mit den jeweiligen monatlichen Betrag.

Ansonsten ist Sie so zu verteilen, das sie für den Unterhalt und Selbstbehalt reicht. Ausnahmen wären sicherlich angebracht, soweit die Lebensversicherung benötigt wird um den Selbtbehalt von 880€ im Alter zu erreichen. Zu beachten ist Ferner in wieweit die Versicherung aus den Selbstbehalt der bisherigen Unterhaltspflicht bezahlt wurde. Das Geld darf beim Unterhalt natürlich nicht doppelt gerechnet werden.

Unterhalt den der Unterhaltspflichtige selbst erhält ist Einkommen.


Ich würde hier vom Mindestunterhalt in Höhe von 370€ ( ab 2018) ausgehen.








Gockelcity 
Beitragsersteller
 10.11.2017, 07:46

Hallo , vielen Dank für deine Hilfe. Genau so was habe ich auch im Internet gelesen.  Eine nähere Wohnung zum Arbeitsort wäre möglich, es würde nichts dagegen sprechen ( keine weiteren Zahlpflichtigen Kinder oder neue Frau). Sogar sein Anwalt hatte darüber mal einen Artikel in der Zeitung verfasst. Komisch das er das bei meinem Ex nicht angibt ( haha).

vielen Dank nochmal

 

 

Die Lebensversicherung wird nicht miteinberechnet, nur sein Gehalt zählt.

Beantrage beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss und richte eine Beistandschaft ein.

Das Jugendamt kümmert sich dann kostenlos um die Berechnung und Eintreibung des Kindesunterhalts.

Nein, kann es nicht.

Erst wenn er aufgrund des Geldes der Lebensversicherung Geld bekommt (also z.B. Zinsen und andere Kapitalerträge), können diese nach Abzug der Steuern angerechnet werden, das reine Geld aus der Lebensversicherung aber nicht.

Gockelcity 
Beitragsersteller
 09.11.2017, 16:43

Ok. Ist nicht ganz so schön.  Aber ich habe auch gelesen das der Kindesunterhalt immer im Vordergrund steht und wenn der Mindestunterhalt nicht gewährleistet ist kann die LV die als vermögen steht mit angerechnet werden.

genericdevice  09.11.2017, 16:45
@Gockelcity

Nicht die LV direkt, sondern die Beiträge dafür, d.h. er muss, wenn er nicht den Mindestunterhalt erreicht diese "freistellen", wenn er damit in die Zahlpflicht kommt