Ist Kindesunterhalt zwangsläufig direkt an das Jugendamt zu zahlen oder kann es auch an die Mutter überwiesen werden?

7 Antworten

In der Regel geht dem Verfahren vor dem Jugendamt ja ein normales Verfahren vor....hast Du bis dato nicht gezahlt und hat sich deshalb das JA eingeschaltet ?

Im Grunde ist es Wurst, an wen Du überweist....wenn Du das dann regelmäßig machst. Meine Vermutung ist allerdings, dass DU das bisher nicht getan hast, deshalb ist die Mutter deines Kindes an das JA getreten....somit kann nachvollziehbar ausgewiesen werden, wann und ob Du zahlst....

Wenn Du den UH über das JA zahlst, hast du ja nichts mit denen zu tun....verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht wirklich....ausser, Du hast vor, nicht regelmäßig zu zahlen :-/

Dann rede doch mit dem Jugendamt. Vielleicht haben die noch offene Forderungen dir gegenüber, die sie mit dem Geldeingang verrechnen wollen. Es ist dein gutes Recht, das Geld direkt an die Kindesmutter zu überweisen, wenn nicht irgendwelche Verbote (Besuchsrecht oder Annäherungsrecht) dir gegenüber ausgesprochen wurden. Wenn da irgendetwas nicht stimmt und der Kontakt zur Kindesmutter unerwünscht ist, hast du kaum eine Chance an die Kontoangaben der Kindesmutter zu kommen. Das musst du auch irgendwie verstehen.

Ich gehe mal davon aus, das die Kindesmutter eine Beistandschaft bei dem JA beantragt hat und demzufolge musst du den Unterhalt an das JA zahlen. Wenn du weiterhin an die Kindesmutter überweist, hat das keine befreiende Wirkung, d.h. du müsstest, falls du an die Mutter überweist, den gleichen Betrag noch einmal an das JA bezahlen. Also Vorsicht!!! Zahle an das JA und du hast keinen Ärger für die Zukunft. Spreche aus eigener Erfahrung.

Viel Glück

Hi, warum schreibt das Jugendamt das? Ich finde es recht ungewöhlich. Ist das Jugendamt in Vorkasse getreten oder möchte die Mutter deiner Tochter das so? Meine Freundin bekam seinerhzeit vom Jugendamt regelmässig Post, ob der Vater des Kindes auch regelmässig seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt. Sie schickte dann das Formblatt mit Okay-Vermerk zurück. Was für ein Grund dafür immer auch bestehen mag, ich würde an deiner Stelle das Geld an das Amt überweisen und Punkt., dann hast du keinen Stress mit ihnen. Sonst gibt es wieder Rückfragen etc. etc. pp.

Wahrscheinlich hat das Jugendamt längst Unterhaltsvorschuss geleistet. Dann kannst du nicht direkt an die Mutter zahlen, weil die Forderung des Jugendamtes sich auf schon geleistete Zahlungen bezieht.