Wird das Gehalt meiner neuen Partnerin bei meinem Kindesunterhalt angerechnet?
Folgende Situation...
Bin von meiner Frau getrennt und lebe nun bei meiner neuen Partnerin. Jetzt habe ich Post vom Jugendamt bekommen zwecks Unterhalt. Dort soll ich auch angeben wo meine neue Partnerin arbeitet und wie viel Sie verdient. Wird ihr Gehalt jetzt mit angerechnet? Es geht nur um den Kindesunterhalt. Trennungsunterhalt wird nicht gezahlt,da meine Ex darauf verzichtet.
4 Antworten
Nein. Und das musst Du auch nur abgeben, wenn du den Mindestunterhalt nicht zahlen kannst.
Wenn Du mit jemandem zusammen lebst und den Mindestunterhalt NICHT zahlen kannst, dann kann Dein Selbstbehalt um die Haushaltsersparnis gesenkt werden.
So ist es und nicht anders !
Vielen Dank
Indirekt ja... Deine Neue ist zwar nicht für deine Kinder unterhaltsverpflichtet, aber ggf. für dich. Denn alleine die Tatsache, dass ihr zusammen wohnt, bringt dir ja einen finanziellen Vorteil.
Wenn du den Mindestunterhalt nicht zahlen kannst, deine Neue aber Einkommen hat, dann wird meist der Mindestbedarf bei dir runtergesetzt, so dass du entweder den gesamten Unterhalt für das Kind zahlen kannst bzw. mehr bezahlen kannst und so näher an den Mindestunterhalt kommen kannst.
Das Jugendamt möchte natürlich nicht für dich in Vorleistung treten und prüft daher eingehend, ob etwas bei dir zu holen ist und wenn ja wie viel.
Vielleicht rechnen die das als deine Bedarfsgemeinschaft an und das deine Partnerin für dich mit aufkommen muss.
Das heißt alles in einen Topf deines Haushaltes.
Die Summe angenommen 2.500 die ihr habt reicht zum leben für euch 2 .
Also kannst du Unterhalt zahlen.
So denke ich .
Nein
Das wird nach Deinem Einkommen berechnet.
Wer Kinder in die Welt setzt zahlt oder hält die Familie zusammen.
Gruß