Neuberechnung Unterhalt wegen Fernstudium?

4 Antworten

Das Fernstudium ändert nichts an der Unterhaltshöhe.

Der Unterhalt darf wegen eines nicht notwendigen Jobwechsels nicht weniger werden.

Kurze provokante Gegenfrage (nicht falsch verstehen): Warum sollte deine Tochter finanziell dafür herhalten müssen, nur weil du ein teures Studium beginnen möchtest, ohne im Gegenzug eine Sicherheit zu haben, dass das Studium auch erfolgreich beendet wird und sich daraus evtl. an deinen wirtschaftlichen Verhältnissen etwas positiv verändert.

Sofern du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kann von dir verlangt werden, solange in diesem Beruf zu arbeiten, bis deine Tochter ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten kann, oder gesundheitliche Gründe dem entgegenstehen.

Solltest du einen Beruf ausüben, der nicht deiner Berufsausbildung entspricht und solltest du hierdurch finanziell schlechter gestellt sein, kann dir fiktiv ein Einkommen unterstellt werden, was in deinem Beruf branchenüblich verdient werden könnte.

Berufung hin oder her: Du hast eine finanzielle Verantwortung, welche oberste Priorität haben muss.

Nein. Unterhalt bleibt immer gleich.

Da ein Titel vorhanden ist, kannst du die Abänderung fordern. Das Fernstudium wird dir nicht angerechnet. Ein Arbeitsplatzwechsel und damit ein geringerer Unterhalt bedingt auch die Änderung des Titels. Den Antrag beim Jugendamt stellen.