Frage wegen Testamentsanfechtung bzw. Neuerstellung?
Hallo,
ich bin notariell bestellter Betreuer meiner Mutter. Meine Eltern haben vor 4 Jahren gemeinsam ein Testament per Notar aufsetzen lassen, indem sie mich zum Alleinerben erklärt haben (wegen über 12 Jahren Elternpflege). Die anderen Geschwister haben fast nichts geleistet. Vor 2 Jahren starb mein Vater. Die Mutter ist nun dement und lebt in einem Pflegeheim, ist aufgrund ihres Geisteszustandes mittlerweile nicht mehr fähig, Entscheidungen zu treffen. Sie kann sich auch verbal fast nicht mehr äußern, nur einzelne Worte verwaschen ausstoßen. Meine Frage ist, ob eines meiner Geschwister, dem bereits vor Jahren die Betreuung meiner Eltern entzogen worden ist, nun der betagten Mutter noch kurz vor ihrem Tod einen Notar ans Bett setzen kann, und sie quasi nötigen, ein neues Testament zu unterschreiben, indem ich als Betreuer und Alleinerbe ausgehebelt werde? Kann die chronisch bettlägrige Person ein neues Testament verfassen ohne dass ich als Betreuer mitbeteiligt werde?
Was könnte ich jetzt noch tun, um dies zu verhindern? Über ernstgemeinte fachlich korrekte Antworten würde ich mich sehr freuen.
4 Antworten
Jemand, der ein Testament unterschreibt, muss geistig so fit sein, dass er versteht was er tut. Davon muss sich der Notar überzeugen, sondern er darf das Testament nicht beglaubigen.
Bei deiner Mutter ist das wohl nicht der Fall, so wie Du das schilderst.
Ich kenne einen Fall aus der Nachbarschaft, wo es umgekehrt wahrt. Die Frau war noch geistig fit und hat ein Testament verfasst. Die Angehörigen haben das Testament angefochten und es ging vor Gericht. Es wurden Zeugen gehört, die die Frau zum Zeitpunkt des Abfassen des Testament gesprochen haben, auch Ärzte und Pfleger, die sie kurz danach im Krankenhaus erlebt haben und alle bestätigt haben, dass die Frau geistig noch fit war. In diesem Fall wurde die Klage der Angehörigen abgewiesen.
Daraus folgt in deinem Fall:
- Der Notar dürfte ein neues Testament deiner Mutter gar nicht beurkunden, da sie dement ist und nicht mehr klar denken kann. Er würde als Notar gegen seine Berufspflichten verstoßen, dies könnte soweit führen, dass er seinen Notarsitz verliert, wenn er es wissentlich tut.
- Du könntest durch Zeugenaussagen (Arzt, Pflegekräfte) und ärztliche Dokumente (Arztberichte, Pflegegutachten) jederzeit nachweisen, dass deine Mutter dement war und keine klaren Gedanken mehr fassen konnte.
- Deshalb können die Geschwister auch nicht "tricksen" und etwas unterjubeln. Falls sie es versuchen würden, würden sie normalerweise bei der notariellen Beurkundung scheitern, zumal ja nachweisbar ist, dass deine Mutter nicht mehr über die nötigen geistigen Fähigkeiten verfügt.
Vielen Dank, das hat mich schon mal beruhigt.
Ein Notar würde der Mutter vermutlich keine Geschäftsfähigkeit mehr testieren.
Bleibt immer noch die Möglichkeit ein privates Testament unterschreiben zu lassen - von welchem es dann später zu beweisen gilt, dass die Mutter nicht mehr geschäftsfähig war. Ein ärztliches Attest wäre hier hilfreich.
Oder du prüfst, ob Mama allein das gemeinsame Testament der Eltern überhaupt ändern kann. Ist in dem klassischen Berliner Testament oft ausgeschlossen.
Du bist kein notariell bestellter Betreuer, weil es so etwas nicht gibt.
Vermutlich meinst Du eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du im Besitz eines ärztlichen Attest bist, wonach Geschäftsfähigkeit Deiner Mutter ausgeschlossen ist.
Deine Eltern haben vermutlich vor vier Jahren ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Erben (also: der zuerst Versterbende den Überlebenden) eingesetzt und ferner bestimmt haben, dass du den Überlebenden allein beerben sollst. Wenn das so ist, wäre deine überlebende Mutter an dieses Testament gebunden, so dass etwaige von ihr jetzt von deinem Bruder gewünschte Änderungen gar nicht wirksam werden könnten, Deine Alleinerbfolge nach dem Tod der Mutter dürfte insofern gesichert sein, ganz abgesehen davon, dass die Mutter, wie andere schon geschrieben haben, wegen ihrer Demenz gar nicht mehr testierfähig sein würde. Kein Notar würde daher ein Testament von ihr beurkunden; ein eigenhändiges Testament niederzuschreiben, wird ihr gar nicht mehr möglich sein. Aber ein anderes steht auch fest: Dein Bruder hat als Abkömmling der Mutter ein Pflichtteilsrecht; er kann also nach dem Tod der Mutter die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils in Geld) von Dir als Alleinerben fordern. Da sein gesetzl. Erbteil 1/2 (neben deinem 1/2) ausmachen würde, könnte er 1/4 des Nachlasswertes deiner Mutter in Geld von dir fordern. Das könnte ihm nur verswagt werden, wenn er sich Verfehlungen gegenüber deiner Muttern schuldig gemacht haben sollte.
Nachtrag: Ich sehe gerade, dass du mehrere Geschwister hast. Das bedeutet, dass dein Bruder und du nur einen entsprcechend geringeren Anteil am Nachlass als gesetzlichen Erbteil hättet, so dass sich damit auch der Pflichtteil deines Bruders entsprechend vermindern würde. Offenbar werden die anderen Geschwister keine Pfllichtteilsansprüche erheben, obwohl sie ihnen ebenso wie deinem "bösen" Bruder zustehen würden.
Recht vielen Dank, das hat mir sehr geholfen:)
alle Geschwister haben auf ihren Pflichtteil verzichtet.