Muss man die Geschwister auszahlen beim Hausübergeben?

8 Antworten

Immobilien gehören demjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist. Eine Wohnung innerhalb eines Hauses kann deiner Mutter nur wirksam als Eigentümer überschrieben werden, wenn es sich hier um Wohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz handelt.

Sollte deine Mutter hier zB nach ihren Großeltern bereits geerbt haben, können ihre Eltern nur über den Rest frei verfügen. Sprichst du das Testament deiner Großeltern an, nun sowas kann man auch wieder ändern und ist nicht relevant solange deine Großeltern noch leben.

Wie und was deine Großeltern nun mit ihrem Eigentum machen, ist ihre Entscheidung. Ob die Geschwister er Mutter sich hier bereits etwas eigenes aufgebaut haben oder wo sie wohnen, spielt hier in der Überlegung eher selten eine Rolle.

Sofern man als Eltern auch nach seinem Ableben noch Frieden unter den Geschwistern wünscht, versucht man dies gerecht zu regeln.

Da die Großeltern noch eigenen Bedarf haben, wäre es hier vielleicht sinnvoll, wenn deine Mutter den Eltern ihr Eigentum abkauft.

Sind die Eltern auf dieses Geld nicht angewiesen, könnte man - um die Gerechtigkeit unter den Kindern zu wahren- die Geschwister ausbezahlen. In dem Fall hält man sich als Eltern am besten ganz raus und lässt die Höhe des Ausgleichs die Geschwister untereinander klären.

Da rutschen dir ein paar Begriffe durcheinander. Solange deine Großeltern leben gehört deiner Mutter gar nichts, was im Testament geregelt ist.

Ist es ein Mehrfamilienhaus? Dann könnte deine Mutter eine Etage separat kaufen. Wenn es sich um ein mehrgeschossiges Einfamilienhaus handelt und ein Teil separat verkauft werden soll, müsste es zunächst eine Teilungserklärung geben (aufwändige Kiste), bevor ein Teil separat verkauft werden kann.

Die einzige Gestaltungsmöglichkeit, die es zu Lebzeiten deiner Großeltern gibt ist, dass sie das Haus verschenken oder verkaufen. Wenn deine Großeltern das Haus oder Teile deiner Mutter schenken, und deine Großeltern innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben, können die Geschwister deiner Mutter auf diese Werte anteilig einen Pflichtteilsanspruch geltend machen.

Es gibt da ziemlich viele Gestaltungsmöglichkeiten und Dinge zu beachten. Daher würde ich euch empfehlen, das ganze mit Hilfe eines Anwalts zu regeln, damit sichergestellt ist, dass die Regelungen auch dem Willen der Großeltern und deiner Mutter entsprechen und es dann später keinen Ärger mit den Geschwistern gibt.

Oma und Opa wollen das Haus deiner Mutter schenken. Das erste OG gehört ihr entweder oder vermutlich nicht und sie bekäme es als Erbe. Ist irrelevant.

Dann hat sie zwei Geschwister... die haben allerdings per se mit der Schenkung (oder dem Verkauf) der Großeltern an die Mutter nichts zu tun.

In diesem Sinne: Deine Mutter kann sich das Haus schenken lassen oder es kaufen. Eine Schenkung scheint mir sinniger, da der Freibetrag bei Eltern an Kind doch relativ hoch ist und die Schenkungssteuer vermutlich günstiger kommt, als der Kaufpreis.

Allerdings könnte es dann später beim Erbanfall probleme mit dem Freibetrag geben, je nachdem wann die Eltern sterben.

deine Mutter muß dann halt auch für die eventuellen Pflegeheim kosten aufkommen

da Opa und Oma noch leben oder das Heim hat die hand schon drauf,weil ein Pflegeheim schnell mal 3.000 € pro Monat kostet für eine Person dann wiederum muß das Haus 10 Jahre bereits auf deine Mutter gehören Notariel beurkundet sein

In Österreich gibt es eine gewissen Frist wo Schenkungen dem Erbteil zugerechnet werden und dann ist der Pflichtteil fällig. Gilt nicht für den Verkauf wenn die Summe glaubhaft ist. Es hängt also davon ab wie lange die Eltern noch leben.