Nachträgliche Unzurechnungsfähigkeit!?

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Um nachzuweisen, dass hier tatsächlich eine Testierunfähigkeit vorlag, bräuchte man ein entsprechendes Gutachten bzw einen Arzt, der bereit ist, das so zu bestätigen! Da die Hürden dafür allerdings sehr hoch sind, ist das äußerst schwierig, vor allem, da hier ja auch ein Notar involviert war, der, wenn er Zweifel an der Testierfähigkeit gehabt hätte, dieses hätte vermerken müssen

Ist es möglich im nachhinein Unzurechnungsfähigkeit zu beweisen?

Möglich schon, aber wenig aussichtsreich :-(

Ein notariell beurkundetes Testament ersetzt aller vorherigen Verfügungen und ist über solche Zweifel i. d. R. erhaben.

Denn der Notar beurkundet ausdrücklich, dass der Testierende im Zeitpnkt der Unterschrift (!) "die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln" in der Lage war.

Es mag ja sein, dass er üblicherweise unter bewusstseinstrübender Medikation stand und dementielle Erscheinungen gesichert diagnostiziert, gar gutachterlich attestiert würden. Nur dass die bei Testamentserrichtung bestanden haben sollen, kann man eben nicht "jenseits eines begründeten zweifels bewesien.

Auch dürfte er euren Vorwurf, der Großvater wäre gegen seinen Willen zum Notar geschleppt worden, um ein Testament mit anderem, euch unbegünstigenden  Inhalt zu errichten, was die Erbunwürdigkeit der darin Begünstigten zur Folge hätte, erfolgreich bestreiten.

Im Ergebnis sehe ich da eine Klagabweisung.

G imager761

Man will ja nie glauben dass manche Menschen wirklich so unverschämt und raffgierig sind, aber das gibt es tatsächlich... mein Mitgefühl hast du. 

Ich würde mich trotzdem schnellstenst mit einem Anwalt in Verbindung setzen, ein kurzes Beratungsgespräch gibt es oftmals kostenlos. 

Ich kenne mich jetzt nicht so sehr mit Erbsachen aus, aber wenn ihr Beweise habt (und das habt ihr ja: Zb. stand er unter starken Medikamenten wegen seiner Krebserkrankung und dein Onkel, der dann auch das ganze Geld bekommen hat, hat ihn persönlich zum Notar geschleppt), könnt ihr da klagen.

Am besten ab zum Anwalt und beraten lassen, der weiß es am besten.