ist mein bruder ein erbschleicher?

2 Antworten

Zunächst wäre einmal zu prüfen, ob das gemeinschaftliche Testament eurer Eltern die Längstlebende als befreite Vorerbin bestimmte. Andernfalls wäre der Verkauf des erworbenen Hauseigentums anfechtbar!

Rechtlich gesehen, hat eure Mutter als befreite Vorerbin eurem Bruder eine Schenkung über die Differenz des Kaufpreises und der Abfindungszahlungen zum Verkehrswert entstandenen Betrags von 50.000 EUR gemacht.

Über den hälftigen Schenkungswert, 25.000 EUR, habt ihr, jährlich 10% fallend, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen euren Bruder, falls eure Mutter innerhalb der nächsten 10 Jahre verstirbt.

Eine Begünstigung eines gesetzlichen Erben mag euch ungerecht erscheinen, ist aber nicht justitiabel und häufiger beabsichtigt, als man das als Übergangener einsieht :-)

Ein Vorteil hat die Sache vlt. dennoch für euch: kann eure Mutter ihre Pflegekosten nicht selbst aufbringen und seid ihr hier nicht heranzuziehen (leistungsfähig), dann würde der Staat Rückgriff auf die Schenkung nehmen, bevor er Sozialleistungen erbringt.

HTH

G imager716

Also wenn das so ist wie es in dem Test. steht, dass Deiner Mutter alles vermacht wurde und das mit den Wertpreisen, dann würd ich bei dem Anwalt, der das Test. verlesen hat, mal nachfragen.

user1245  10.06.2011, 19:29

Nur zur Info, weil du vom Anwalt schreibst:

Ein Testament wird nicht so eröffnet, wie es im Fernseh gezeigt wird...es ist ein amtlicher Akt, bei dem lediglich geprüft wird, ob es unterschrieben ist und was drin steht. Dann wird eine Kopie an jedem Erben geschickt. Zur Grundbuchumschreibung wird dann ein Erbschein beantragt werden müssen (wenn es kein notarielles Testament war). Dazu wird man vom Nachlassgericht angeschrieben und man kann sich dann dazu äußern.

JulianeRV  13.06.2011, 12:17
@user1245

Danke für die Info. Aber es gibt doch kostenlose Rechtsanwaltshotlines bzw. die erste Anwalsberatung ist meistens doch auch kostenlos nach vorheriger tele. oder mündl. Absprache?!