Frage! Öffentliches Recht oder Privatrecht?

3 Antworten

Da hier das BGB und ggf. HGB zur Anwendung kommt, handelt die Gemeinde privatrechtlich. Es geht schließlich um einen Kaufvertrag.

Privates und öffentliches Recht sind manchmal schwer voneinander zu trennen. Das Prinzip von Über-/ und Unterordnung, und Gleichordnung, ist stark umstritten.

Diese beinhalten, dass es sich bei Über-/ und Unterordnung immer um öffentliches Recht handelt. Zum Beispiel, wenn die Gemeinde dir einen Bußgeldbescheid zustellt.

Bei der Gleichordnung handelt es sich immer um Privatrecht. Also immer dann wenn beide Parteien die gleichen Rechte und Pflichten haben. Wie eben z.B. bei einem Kaufvertrag.

So sind also auch Kaufverträge zwischen zwei Gemeinden dem Privatrecht zuzuordnen.

Ne, da jedes Individuum einer Gemeinde ein persönliches bzw. privates Recht auf diese Güter, welche verkauft werden, besitzt, aber in der Gesamtheit ist es ein öffentliches Recht, da es die Interessen aller Individuen berücksichtigen muss. Umgekehrt ist es genau das Gleiche.