Diebstahl - Privat- oder öffentliches Recht?

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Die zivilrechtlichen Folgen also z.B. ein Hausverbot, Schadenersatz, usw. sind Privatrecht. Die strafrechtlichen Folgen (Geldstrafe, Sozialstunden, Freiheitsentzug, usw.) sind Strafrecht, welches ein eigenes Rechtsgebiet darstellt, aber tendenziell zum öffentlichen Recht gehört.

Diebstahl, § 242 Strafgesetzbuch, ist öffentlich zu verfolgen. Bei geringem Wert (früher auch Mundraub) wird der Strafantrag gefordert. Geht bei der Tatausführung etwas zu Bruch, dann muss der Schaden zivilrechtlich eingeklagt werden.

Hallo, AnotherNewThing. Das fällt unter Strafrecht und ist damit öffentlich - wird in jedem Fall nach Anzeige durch den Ladenbesitzer von der Staatsanwaltschaft Ermittlung begonnen sowie Anzeige erstattet. Grins = leider eigene Erfahrung, lG.

Diebstahl ist öffentliches Recht

Haglaz  02.07.2013, 22:07

Richtig, direkt neben den Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Zusammensetzung der Bundesregierung.