Darf man Pachtgarage unter mietern Verkaufen ohne das der Pächter das weiß?

8 Antworten

das ist ein ganz schöner durcheinander.

sortier das bitte mal, damit weiss, was los ist. geht es um pacht oder miete und was wurde von wem verkauft

Du scheinst dich verschrieben zu haben, denn hier steht:

jemanden gefunden der seine Garage verkaufen wollte..

habe sie auch verkauft und alles aber nun ist mir zu ohren gekommen

Vermutlich wolltest du sagen, dass du die Garage gekauft habest.

Nun ist es so, dass auch du nichts von jemanden kaufen kannst, der nicht der rechtmäßige Eigentümer ist ... und ... das Geld, welches du unter falschen Voraussetzungen dafür bezahlt hast, das musst du zurückgeben.

Es sei denn, dieser Betrag würde als Abschlagszahlung für künftige Mieten betrachtet werden. Wobei jedoch zu berücksichtigen wäre, dass die Eigentümerin . also die Gemeinde - mit deinem Subpächter-Sein einverstanden sein muss. Ist sie das nicht, dann musst du diesen Betrag komplett rückerstatten..

NipponJalay 
Fragesteller
 17.01.2013, 18:45

ich habe bezahlt dafür das ich die garage von dem vorpächter haben durfte.. warum muss ich dem dann geld zurück erstatten??

Entdeckung  17.01.2013, 19:05
@NipponJalay

Wie jetzt ... du hast diese Garage - welche du rechtlich vom Eigentümer direkt gepachtet hast - weiter verpachtet ... Und dafür hat dir dein Subpächter eine bestimmte Summe Geldes bezahlt.

Richtig?

Nun ... wenn es erlaubt - LEGAL - ist, dass du sozusagen eine Nutzungsgebühr dafür verlangen darfst, dass du diese Garage ebenfalls LEGAL untervermieten darfst, dann kannst du das Geld (sprich Abtretungsgebühr) auch behalten.

ABER ... großes ABER ... ich bezweifele,dass es im Sinne der Gemeinde ist, dass die Pächter ihre Garagen mit Gewinn weiter verpachten.

Doch gilt auch hier wie bei vielen anderen Fällen:

Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.

Wenn ihr beide, du und "dein Pächter" mit diesem Deal einverstanden seid ... dann kann es dabei auch bleiben, wenn ihr beide nicht mehr darüber sprecht und "keine schlafenden Hunde weckt".

Also die garage gehört hier bei uns der Neuwoges einer Wohnungsgesellschaft und ich wollte auch eine haben. da die neuwoges aber keine freie garage hatte habe ich mich unter den mietern umgehört ob einer eine los werden möchte. habe auch einen gefunden der wollte allerdings 300euro dafür haben.. aber er ist auch nur mieter und nicht besitzer der garage. Habe ihm jetzt schon 100euro gegeben und die garage wurde bei dem vermieter auch schon auf mich umgeschireiben und alles und habe auch schon pacht für das jahr bezahlt jetzt. nun meinte aber der neben mir in der garage das der vorherrige mieter die mir gar nicht verkaufen hätte dürfen da es nicht sein eigentum gewesen ist. er hätte sei nur umschreiben dürfen oder zurück an den eigentümer( neuwoges) zurück geben dürfen. nun wollte ich wissen, muss ich dem vormieter von der garage die ausstehenden 200euro noch geben?? .

larry2010  17.01.2013, 18:42

ich geh davon aus, das die garage auf ein gepachtetes grundstück gebaut wurde. das grundstück gehört der wohnungsbaugesellschaft und die garage hat der pächter des grunstücks gebaut.

diese hat er dir verkauft und du hast noch die pacht bezahlt.

ich versteh es jetzt so, das entweder ihr zu wohnungsbaugesellschaft gehen müsstet, um das ganze auf dich umzuschreiben oder der eigentümer der garage das alles an die baugesellschaft zurückgegeben hätte und diese hätte die garage neu vermietet.

erstmal müsst ihr das mit der wohnungsbaugesellschaft klären, was erlaubt ist. ohne kann man keinen rat geben, ausser das du warscheinlich keine garage hast udn dein geld zurückbekommst

NipponJalay 
Fragesteller
 17.01.2013, 18:54
@larry2010

gebaut worde sind die damals zur wende hin und er war auch nur päachter so wie ich..werde morgen zur wohnungsgesellschaft da mal fragen.. weil kann doch nicht sein das ich für was zahlen soll was dem jenigen ja nicht mal gehört.. wäre ja so als wenn ich von dem nachmieter meiner wohnung noch 5000euro verlange damit er in die wonung kann.. das doch abzurt oder nicht...

thomas37  17.01.2013, 18:44

Nein, auf keinen Fall er hätte dafür kein Geld nehmen dürfen. Da er sie ja zurück gegeben hat. Das Finanzelle klärst du jetzt nur noch mit der Wohnungsgesellschaft.

Du bist lustig, als Pächter kannst Du doch nicht das Eigentum anderer verkaufen. Dies kann nur derder Eigentümer/Verpächter/Vermieter verkaufen. Wenn der Pächter die Garage nicht mehr nutzen will, dann muß er den Pachtvertrag kündigen.

Verkaufen kann er sie dir nicht. Höchstens wenn er die Garage nicht braucht das du sie zur Untermiete nimmst. Du gibst ihm das Geld und er zahlt an die Wohnungsgesellschaft.

Iwanttobelieve  17.01.2013, 18:17

Das geht nur mit Einverständniss des Besitzers!

thomas37  17.01.2013, 18:26
@Iwanttobelieve

Richtig! Geb ich dir Recht aber wenn der andere sie abgibt bekommt er sie nicht. Also halten sie still. Den" schlafende Bären soll man nicht wecken". Und wenn wir mal ehrlich sind es wird doch überall meistens so gemacht.