Frage an Juristen (Unterhalt) Ich werde bald 18 und Mein Vater will mir 350€ monatlich zahlen. Meine Mutter meint er müsste 563€ zahlen was nun ?

Gesamt Verlauf Gericht - (Unterhalt, Auszug, geschieden) Vertrag teil 1 - (Unterhalt, Auszug, geschieden) Vertrag Teil 2 - (Unterhalt, Auszug, geschieden)

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Mutter ist noch bis zu deinem 18. Geburtstag berechtigt, Unterhalt für dich von deinem Vater einzufordern, danach kann er die Zahlungen an deine Mutter für dich gänzlich einstellen.

An dich braucht er dann erst wieder und überhaupt nur noch etwas zahlen ab dem Tag, an dem du ihm selbst einen Unterhaltsanspruch nachgewiesen hast... und seinen Unterhalts-Anteil berechnen und "titulieren" lassen hast.

  • Denn ab deiner Volljährigkeit sind dann - wenn überhaupt - beide Elternteile unterhaltspflichtig - anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander....
  • Du selbst musst also ihre Einkommensnachweise einfordern, deinen Gesamtanspruch berechnen, diesen auf beide Eltern aufsplitten (anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander), über die Anteile ggf. "Titel" erstellen lassen und mit diesen den Unterhalt einfordern....
  • Das Jugendamt könnte dich noch beraten (darf aber nichts mehr selbst für dich einfordern....)

Ich ziehe im August auch aus um eine Ausbildung/Studium zu machen

Dann hast du - unabhängig vom Einkommen deiner Eltern - einen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" von insgesamt 735 Euro. 

  • Das ist der Betrag, von dem du dann alle deine eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten musst (Verpflegung, Miete/ Strom/ Telefon, Kleidung....)
  • Das Kindergeld (192) Euro und mögliches eigenes Einkommen werden dabei angerechnet (von den 735 Euro abgezogen).

Du hast also ohne eigenes Einkommen Anspruch auf Unterhalt von insgesamt (735 - 192 =) 543 Euro, den du auf beide Eltern entsprechend aufteilen musst.

 bis jetzt hat mein Vater monatlich 463€ Unterhalt gezahlt an meine Mutter

Der dir zustehende Unterhalt teilt sich wie gesagt auf beide Eltern auf.

Aber auch wenn deine Mutter kein oder nur ein geringes Einkommen hätte  - und dann selbst keinen Unterhalt für dich zahlen bräuchte - müsste der Vater deshalb nicht für ihren Anteil einspringen....

  • Er selbst müsste maximal den Betrag zahlen, den er mit seinem Einkommen nach "Düsseldorfer Tabelle" zahlen müsste...
  • ... und dieser wäre bei gleich gebliebenem Einkommen des Vaters auf jeden Fall geringer als bis zu deinem 18. Geburtstag, da nun das Kindergeld nicht mehr zur Hälfte, sondern in voller Höhe angerechnet wird..... 

(Beispiel: Mussten für einen 17-jährigen in 2016 noch 436 Euro regulärer Unterhalt gezahlt werden, wären für einen 18-jährigen ab 2017 "nur noch" 415 Euro fällig....)...

Den fehlenden Restbetrag zu den 735 Euro (735-Unterhalt-Kindergeld) Euro müsstest du dann ggf. als BAföG-Leistung beantragen.....

Hinzu kommt, dass du dann nicht mehr "privilegiert" bist, also....

  • deine Eltern dir gegenüber einen "Selbstbehalt von je 1300 Euro haben...
  • und dein Unterhaltsanspruch "nachrangig" ist...

 .... hätte der Vater also noch weitere Unterhaltsverpflichtungen (minderjährige oder privilegierte Kinder oder eine Ehefrau mit geringem oder keinem Einkommen....), bräuchte er dir nur noch etwas zahlen, wenn ihm nach Anrechnung der vorrangigen Unterhalte noch mehr als 1300 Euro von seinem Einkommen verbleiben würden.....

Ist eine Privat schule .............was ja den Betrag auch nochmal verändern müsste. 

Nein.

Um was für eine Schule es sich handelt, hat keinen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltes.

Denn Schulgeld o.ä.... könnte bei den Eltern (wieder bei beiden) nur dann als "Mehrbedarf" geltend gemacht werden..., 

  • wenn sie über den normalen Unterhalt hinaus noch "leistungsfähig" wären... 
  • ... und es keine adäquate kostenlose Ausbildung für dich gäbe, die deinen Möglichkeiten und Neigungen entspräche....

da steht zur zeit zu zahlen, wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert, ändern sich auch die zahlungen.

also steht dir der neue betrag zu

zur not musst du das anwaltlich klären

sag es deinem vater so, wenn er nicht zahlt bleibt dir nur der anwaltliche weg

Ich komme bei 124Prozent auf 462€.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf

Wenn Du ausziehst hast Du einen Bedarf von 735€ inklusive Kindergeld. Der Restbetrag wird nach Gehaltshöhe Deiner Eltern gequotelt.

Du mußt aber vorrangig Bafög oder BAB beantragen, erst danach steht Dir Unterhalt zu.

Machst Du Schule, Studium, Ausbildung?

KONIJATOR133 
Fragesteller
 08.02.2017, 11:31

Mit der weiterbildung ist es etwas Kompliziert da ich auf eine Privat "Schule" gehen will wo man entweder eine Ausbildung macht(ohne vergütung) oder ein Studium im 3 Jahr in England jedoch sind die ersten 2 Jahre "das selbe"

Menuett  08.02.2017, 12:00
@KONIJATOR133

So lange die Privatschule mit einem anerkannten Abschluss endet, ist das schnurz.

Wenn Du 18 bist, darf Dein Vater das volle Kindergeld von der Unterhaltssumme abziehen. Das ist schon mal der erste Punkt. Zweitens das Urteil ist hinfällig,Du bist jetzt 18 und musst Dich selber darum kümmern. Einfachste ist, bitte Deinen Vater um einen aktuellen Rentenbescheid und gehe damit zum Jugendamt. Die berechnen Dir das dann. 

Dir steht, solange du in Schul- oder Berufsausbildung bist, Unterhalt von beiden Eltern ab Vollendung des 18.Lebensjahres zu. Du kannst dich an das Jugendamt wenden und um Unterstützung bei der korrekten Berechnung bitten, denn beide Eltern müssen ihre Einkommen darlegen.

Du kannst auch Schüler BaföG beantragen, da wird es ebenso berechnet. Wenn du eine Privatschule besuchst, kommt es darauf an, ob es sich um einen qualifizierten Abschluss handelt, denn nur dann muss dein Vater zahlen.