Unterhalt vom Vater trotz BAB

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rechnung ist ganz einfach:

Unterhaltsbedarf nach der DDT - Azubivergütung (eventuell bereinigt) - Kindergeld - BAB = Restunterhaltsanspruch (von beiden Eltern anteilig in Abhängigkeit vom Einkommen zu leisten)

Das kannst das selbst ausrechnen oder stellt die paar Beträge hier ein, dann kann ich dir das auch ausrechnen.

Oder ist er mir jetzt für weniger verpflichtet ?

Nein. Der Unterhalt wird beim BAB angerechnet und nicht umgekehrt.

Dem halte ich Ziffer 2 der Leitlinien entgegen:

BAföG-Leistungen (außer Vorausleistungen) sind Einkommen, auch soweit sie als Darlehen gewährt werden.

BAB ist analog zum Bafög zu sehen, wird also genau so behandelt und somit mindert es den Unteraltsbedarf und wird nicht zusätzlich zum Unterhalt ausgezahlt.

@ichweisnix

Genau was ich schrieb sagt der von dir zitierte § doch aus, deswegen schauen wir uns den mal an:

Auf den Gesamtbedarf sind das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen.

Der BAB-Anspruch wird also unter Berücksichtigung des Einkommens der Eltern berechnet. (Ist übrigens beim Bafög genauso!)

Aufgrund dieser Berechnung wird BAB gewährt. Dies hat jedoch nichts mit dem tatsächlichen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch zu tun.

Die Berechnungsmethoden unterscheiden sich. Z. Bsp. wird für Bafög / BAB ein anderer Zeitraum zugrunde gelegt, aus dem das Einkommen ermittelt wird.

Bei der Berechnung des Zahlbetrages, den die Eltern dann leisten müssen, zählt allerdings nur das Familienrecht. Und danach gilt BAB als bedarfsdeckendes Einkommen des Kindes.

Auch wenn du mehrfach etwas anderes schreibst, wird es deswegen nicht richtiger.

@ichweisnix

ichweisnix wie immer keine Ahnung, sich aber hier beteiligen

danke genau das wollte ich gern wissen:)