Azubi wohnt bei der Mutter Bedarfsgemeinschaft?

6 Antworten

Ab 18 sind BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet. Also auch deine Mutter. Sie kann aber offenbar nichts zahlen, da sie von Hartz 4 lebt.

Der Unterhalt des Vaters geht auf dein Konto. Das Kindergeld geht auf das Konto der Mutter, wird im Unterhalt aber auf deinen Bedarf angerechnet. Selbst verdienst du ebenfalls noch Geld.

Die Frage ist also: was bekommst du vom Vater an Unterhalt? Bei dem eigenen Einkommen dürfte es ja nun auch nicht mehr so viel sein, wenn du selbst eigenes Geld verdienst.

Dein gesamter Bedarf setzt sich also aus Unterhalt vom Vater, eigenem Einkommen uund Kindergeld zusammen. Und von dem Geld musst du dein Leben bestreiten. Möchte deine Mutter dir also Alles abknöpfen, dann muss sie auch ALLES davon bezahlen. Angefangen vom Wohnen, über Essen und Trinken bis hin zu Freizeitaktivitäten und Hygieneartikeln und Klamotten.

Die Überlegung wäre also: könntest du dir eine eigene Wohnung oder zumindest ein Zimmer zur Untermiete leisten? Dann könntest du das Kindergeld abzweigen lassen.

Was bekommst du von deinem Vater und wurde der Unterhalt überhaupt je richtig berechnet nach der Aufnahme der Ausbildung?

Da vom Azubigehalt nur eine Pauschale in Höhe von 100 Euro anrechnungsfrei bleibt, müsste dein Vater also recht gut verdienen, wenn er überhaupt noch unterhaltsverpflichtet ist. Der Mindestunterhalt liegt bei 326 Euro plus Kindergeld. Also insgesamt 326 + 204 = 530 Euro.

Bei dir wäre die Rechnung 400 - 100 (Azubipauschale) + 204 = 504 Euro.

Zahlt dein Vater mehr als die 26 Euro?

Aytax 
Fragesteller
 31.10.2020, 18:45

Mein Vater verdient circa 5000€ Brutto (Lehrer) davon muss er seine Sozialversicherung zahlen und für sein anderes zweites Kind Unterhalt, keine Ahnung wie viel er im Endeffekt zahlt, die Frau verwehrt mir Zugriff auf jegliche Unterlagen ich komme echt nicht drauf klar. In Berlin sind Wohnungen allgemein schwer zu finden aber ich bin schon auf der Suche..

Kessie1  31.10.2020, 18:49
@Aytax

Die Frau von ihm??? Die hat doch gar nichts zu melden ;-).

Du hast rechtlich Anspruch darauf die Einkommensunterlagen der Eltern einzusehen, genauso wie sie untereinander das einsehen dürfen um zu sehen ob die Unterhaltsberechnung richtig ist.

Du bist als Azubi auf Rang 4 der Unterhaltsberechtigten. Also gehen minderjährige Kinder, privilegierte volljährige Kinder und neue und alte Ehepartner mit Bedarf dir vor.

Wenn er also z.B. 5000 Euro Brutto hat und seine neue Frau ebenfalls einen Job hat, dann muss erstmal in Erfahrung gebracht werden was er an bereinigtem Netto hat. Sein Selbstbehalt dir gegenüber liegt bei 1400 Euro bereinigtem Netto. Es kann also durchaus sein, dass du am Ende leer ausgehst.

Was zahlt er denn derzeit? Und der Unterhalt geht direkt an dich?

Du musst keinswegs 350 Euro Miete an Deine Mutter bezahlen. Biete ihr 50 Euro an.

Sie kann die Miete vom Kindergeld bezahlen. Davon hat sie Dich auch zu ernähren. Deinem Vater sagst Du, dass er den Unterhalt an Dich überweisen soll. Ab 18 darf er das.

Aytax 
Fragesteller
 31.10.2020, 17:44

Kindergeld steckt Sie sich selbst ein für monatliche Extensions, hatten grade wieder eine Auseinandersetzung :) ich versuche mal mit meinem Vater zu reden

beangato  31.10.2020, 17:46
@Aytax

Ach Du je ...

Ja, sprich mit Deinem Vater.

Siehe zunächst die Antwort und Kommentar von @ Kessie 1

Ab dem 18 Lebensjahr steht dir dein Unterhalt selber zu, also wende dich an deinen Vater und lass dir den Unterhalt in Zukunft selber auf dein Konto überweisen, dann bist du schon einmal eine Sorge los.

Dann hätte deine Mutter nur noch das Kindergeld von derzeit 204 € und ab 2021 dann von 219 €.

Wenn du hier von 400 € Nettovergütung sprichst, dann sollte dein Brutto bei etwa 500 € liegen und genau darauf kannst du Freibeträge nach § 11 b SGB - ll absetzen und zwar von deinen ca. 400 € Netto.

Die ersten 100 € vom Brutto ist dein Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 500 € Brutto würde dein Freibetrag also bei 180 € liegen und die werden vom Jobcenter theoretisch von deinen angenommenen 400 € Netto abgezogen, dann blieben voraussichtlich max. 220 € anrechenbares Netto übrig.

Zu diesen max. 220 € käme dein Kindergeld von derzeit 204 € + den Unterhalt den du vom Vater bekommst, dass zusammen würde dann dein anrechenbares Gesamteinkommen ergeben.

Nun sprichst du von der halben Warmmiete und von ca. 350 €, demnach müsste die gesamte Warmmiete bei 2 Personen ja bei ca. 700 € liegen, wenn du mit deiner Mutter alleine wohnst.

Dann kämen nämlich derzeit zu den 350 € KDU - Kopfanteil noch min. 345 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt, dann würde dein Bedarf bei deiner Mutter bei angenommen um die 695 € pro Monat liegen.

KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem Anteil für den normalen Haushaltsstrom.

Rechnet man nun deine um die 220 € anrechenbares Erwerbseinkommen + 204 € Kindergeld zusammen, käme man auf etwa 424 € und dazu käme dann noch der Unterhalt vom Vater.

Würdest du damit dann unter diesen ca. 695 € Bedarf liegen, müsste deine Mutter noch eine monatliche Aufstockung vom Jobcenter für dich erhalten.

Du müsstest dann ja von deinem Vater einen Unterhalt von min. um die 280 € pro Monat bekommen, damit du deinen eigenen Bedarf von um die 695 € nach dem SGB - ll selber decken könntest und somit aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter fallen würdest und sie für dich keine Aufstockung vom Jobcenter mehr bekommen würde.

Also erst einmal solltest du das mit dem Unterhalt vom Vater klären und dir evtl. zustehenden Unterhalt auf dein eigenes Konto überweisen lassen, dann musst du in Erfahrung bringen was deine Mutter für eure angemessene Warmmiete insgesamt zahlen muss und was sie an monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom an den Energieversorger zahlen muss.

In deinem dir derzeit zustehenden Regelbedarf von 345 € und ab 2021 von dann voraussichtlich 373 € ( 18 - 24 Jahre ), ist unter anderem eine Pauschale für den Haushaltsstrom enthalten, für alles weitere auch, also Essen, Kleidung, Fahrkosten, Handy, Telefon, Internet usw.

Du könntest dir dann anhand deiner Bruttovergütung deinen Freibetrag nach § 11 b SGB - ll ganz genau berechnen und dann von deiner Nettovergütung abziehen, dann hättest du schon einmal dein max. anrechenbares Netto.

Dazu rechnest du dann dein Kindergeld und den Unterhalt den du dann vom Vater ggf. noch bekommst, damit hättest du dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen.

Dann kannst du das auf dein berechneten Bedarf anrechnen und wenn du weniger anrechenbares Einkommen als Bedarf hast, dann muss deine Mutter diesen Differenzbetrag als Aufstockung vom Jobcenter für dich bekommen.

Diesen Betrag der Aufstockung kannst du dann zum Kindergeld addieren, dass deine Mutter dann ja weiter bekommt, diese Summe kannst du dann auf deinen angenommenen Kopfanteil der KDU - von 350 € anrechnen.

Zieht man also nur einmal die derzeit 204 € Kindergeld ab, blieben noch um die 146 € und die könnte deine Mutter dann also Aufstockung vom Jobcenter für dich bekommen, wenn du angenommen vom Vater nur noch um die 130 € Unterhalt bekommen würdest.

Sollte der Unterhalt noch geringer ausfallen, dann würde die Aufstockung natürlich höher ausfallen und deine eigene Zuzahlung an deine Mutter verringern.

Dazu käme dann noch 50 % vom Abschlag für den Haushaltsstrom, wenn du dann soviel anrechenbares Einkommen hättest das du deinen Bedarf selber decken könntest und aus der BG - deiner Mutter auch unter 25 Jahren fallen würdest, aber derzeit sollte das noch nicht der Fall sein, solange du wie gesagt nicht min. um die 280 € Unterhalt vom Vater bekommen würdest.

Wie gesagt, dass Kindergeld und die evtl. Aufstockung für dich kannst du dann von deinen ca. 350 € KDU - Kopfanteil abziehen, liegt die Summe von Kindergeld + Aufstockung dann unter diesen ca. 350 €, dann müsstest du deiner Mutter nur noch den Differenzbetrag zahlen und dazu die 50 % vom Abschlag für den Haushaltsstrom.

Sollte die Summe über den ca. 350 € KDU - liegen, dann kannst du den übersteigenden Betrag auf deine 50 % Anteil für Haushaltsstrom anrechnen und müsstest dann entsprechend noch weniger an deine Mutter zahlen.

Dann hättest du deine ca. 400 € Nettovergütung + den Unterhalt vom Vater, davon zahlst du dann den ggf. oben genannten noch zu zahlenden Anteil für KDU - und Haushaltsstrom an deine Mutter und den Rest hättest du erst einmal für dich.

Damit kannst du dich dann selber verpflegen und versorgen, wenn das deine Mutter nicht mehr machen möchte, ansonsten müsstest du dich mit ihr auf ein angemessenes Kostgeld einigen.

Du bist mit deinem Einkommen sicher nicht verpflichtet, die Hälfte der Miete zu zahlen. Und deine Mutter darf dich nicht vor die Tür setzen solange du in der Ausbildung bist. Sprich mit deinem Vater, denn der Unterhalt für dich steht eigentlich nicht mehr deiner Mutter zu, sondern dir. Wenn der auf dein Konto geht kannst du die Miete ja neu verhandeln.

Nebenbei ist nicht nur dein Vater unterhaltspflichtig für dich, sondern auch deine Mutter.

Aytax 
Fragesteller
 31.10.2020, 17:29

Überall steht Unterhalt + Kindergeld steht dem Elternteil zu wo das Kind auch lebt ich versteh das echt nicht, wie ignorant kann eine "Mutter" nur sein.

DerRoll  31.10.2020, 17:31
@Aytax

Nochmal, auch deine Mutter ist dir gegenüber unterhaltspflichtig. Tut sie das nicht, steht dir das Kindergeld zu (siehe Link in einem anderen Kommentar von mir). Und sie kann dich nicht zwingen dass du Miete zahlst. Aber den Konflikt mußt du führen, das kann dir keiner abnehmen.

Kindergeld kannst glaub ich gleich auf dich umleiten. Unterhalt deines Vaters auch.
dann wird davon berechnet, was du abgeben musst; nur berechnet das nicht deine Mutter !

DerRoll  31.10.2020, 17:27

Umleiten des Kindergeldes erfordert soweit ich weiß die Zustimmung des Empfängers, das kann man nicht einfach so einleiten. Umleitung der Unterhaltszahlung aber schon.

Ranzino  31.10.2020, 17:28
@DerRoll

der Azubi ist 22, wer soll denn sonst das Kindergeld bekommen ?

Aytax 
Fragesteller
 31.10.2020, 17:28

Ich wollte das Kindergeld auf mich leiten jedoch hat Sie dies hinter meinem Rücken rückgängig gemacht ich weiß nicht was ich machen soll die sitzt hier und sagt wirklich "mir steht dein Kindergeld und Unterhalt zu" und ich sehe auch nicht im Internet das es nicht stimmt.

Ranzino  31.10.2020, 17:30
@Aytax

wenn sie dein Kindergeld und Unterhalt einsackt, kann sie nicht mehr großartig die Hand aufhalten bei dir. streich ihr mal alles und behalte dein Geld, das löst sich dann sehr schnell.