Forderungsanmeldung als Gläubiger..welche Belege sind zulässig?

2 Antworten

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Sicher. Der Vollstreckungsbescheid ist vollkommen ausreichend. Ich hoffe, es handelt sich auch um einen solchen und nicht nur um einen Mahnbescheid (kein Titel). Die Forderung könnte zwar immer noch bestritten werden, jedoch müsste der Bestreitende den Widerspruch gerichtlich verfolgen, was nicht passieren wird.

Anschie 
Fragesteller
 10.02.2015, 18:01

Laut einem Schreiben meiner Anwältin (welche aktuell nicht weiter mit dem Fall betraut ist), wurde der Vollstreckungsbescheid der Gegenseite bereits im Mai 2008 zugestellt. Dankeschön!

Anschie 
Fragesteller
 10.02.2015, 18:07
@Anschie

P.S. Eine Zwangsvollstreckung wurde nicht eingeleitet, weil ich die zusätzlichen Kosten damals nicht auch noch aus eigener Tasche bezahlen wollte/konnte.

mepeisen  11.02.2015, 13:49
@Anschie

Das ist auch nicht zwingend notwendig. Man sollte als Gläubiger zwar ab und zu (alle paar Jahre) irgendeinen Vollstreckungsversuch unternehmen, damit das nicht irgendwann verwirkt ist. Aber bei nun gerade mal 6 Jahre alten Titeln brauchst du da keine Angst haben. Nun mit anmelden und gut ist.

Ronox  10.02.2015, 18:12

Das macht nichts. Es kommt nur auf die Titulierung an.

Anschie 
Fragesteller
 10.02.2015, 18:27
@Ronox

Kann ich davon beim Amtsgericht eine Abschrift anfordern, damit ich diese dem Insolvenzverwalter mit den anderen Unterlagen zukommen lassen kann, und würde mich das was kosten, oder darf/muss er diese gar selbst dort beantragen?

Und welches Gericht "verwaltet" den Titel akutell, immer das welches für meinen Wohnort als Gläubiger zuständig ist, war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Darlehensverträge auch der Wohnort des Schuldners.

Oder jenes, an welchem Wohnort der Schuldner bei der Zustellung des Bescheids zuhause war oder gar da wo er jetzt wohnt? Wandert der Titel sozusagen mit dem Schuldner mit? Klingt blöd die Frage..aber ich weiss es echt nicht ;)

Ronox  10.02.2015, 18:35
@Anschie

Kann ich davon beim Amtsgericht eine Abschrift anfordern, damit ich diese dem Insolvenzverwalter mit den anderen Unterlagen zukommen lassen kann, und würde mich das was kosten, oder darf/muss er diese gar selbst dort beantragen?

Es ist möglich, eine erneute vollstreckbare Ausfertigung zu beantragen. Allerdings wird davor auch der Schuldner angehört. Das musst du aber dann schon selbst machen, der Insolvenzverwalter hat damit nichts zu tun. Es fallen Gerichtsgebühren von 20 Euro an.

Und welches Gericht "verwaltet" den Titel akutell, immer das welches für meinen Wohnort als Gläubiger zuständig ist, war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Darlehensverträge auch der Wohnort des Schuldners.

Das, welches den Vollstreckungsbescheid damals erlassen hat. Vermutlich ein Amtsgericht, bei dem dieses Verfahren zentralisiert worden ist. Das richtet sich nach dem damaligen Wohnort des Schuldners. Die meisten Bundesländer haben nur 1-2 solcher Amtsgerichte.

Anschie 
Fragesteller
 10.02.2015, 19:02
@Ronox

OK dann ruf ich mal bei örtlichen hier an, is ne größerer Stadt, vielleicht haben sie es ja sogar hier. Bisher hatte ich noch nie eine Ausfertigung in der Hand, dann wohl meine "ehemalige" Antwältin? Aber da möcht ich momentan nicht anfragen. Danke nochmal!

Ronox  10.02.2015, 19:40
@Anschie

Eine zweite Ausfertigung wird nur erteilt, wenn die erste nicht mehr vorhanden ist. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Mahnverfahren übrigens natürlich nach dem Wohnort des Antragstellers und nicht nach dem Wohnort des Schuldners. Dies ist nur bei einem klassischen Zivilprozess der Fall.

mepeisen  11.02.2015, 13:52
@Anschie

Wende dich hierzu an deine ehemalige Anwältin und bitte um Herausgabe. Die müsste das noch in ihren Akten haben. Den Original-Titel schickt sie dir dann gewiss zu oder du kannst ihn dir abholen.

Wichtig: Dieses Original gibst du nicht mehr aus der Hand.

Zum Anmelden der Forderung genügt, wenn du dir eine einfache Kopie des Titels machst. Du brauchst dazu keinen zweiten Titel (und streng genommen darf es auch keinen zweiten geben, sonst könntest du ja doppelt vollstrecken). Auch brauchst du normalerweise keine amtlich beurkundete Kopie zum Anmelden der Forderung.

Anschie 
Fragesteller
 22.04.2015, 23:44
@Ronox

Danke soweit. Nun ist es so das der Vollstreckungsbescheid/Titel meiner Anwältin zugeschickt wurde. Momentan habe ich bei ihr noch Außenstände (noch keine Mahnungen etc. darüber erhalten), leider kann ich diese momentan nicht begleichen. Sie hat mir nun nach meiner Nachfrage nach Aushändigung des Titels eine aktuelle Auflistung geschickt, wieviel ich noch zahlen müsste. Solange ich das nicht mache, behält sie das Dokument. Nun die eigentliche Frage: Darf sie solche "persönlichen" Papiere überhaupt zurückhalten bzw. mir vorenthalten? Wenn ich das nicht bekomme, wird meine Forderung nicht in die Insolvenzliste mit aufgenommen, mit eventuellen Rückzahlungen daraus könnte ich ja zudem meine Außenstände, zumindest in Raten, an sie wieder begleichen. Und eine Zweitausfertigung bekomme ich vom Amtsgericht nicht, solange der erste Bescheid nachweislich noch existiert. DANKE.

Anschie 
Fragesteller
 22.04.2015, 23:45
@mepeisen

Danke soweit. Nun ist es so das der Vollstreckungsbescheid/Titel meiner Anwältin zugeschickt wurde. Momentan habe ich bei ihr noch Außenstände (noch keine Mahnungen etc. darüber erhalten), leider kann ich diese momentan nicht begleichen. Sie hat mir nun nach meiner Nachfrage um Aushändigung des Titels eine aktuelle Auflistung geschickt, wieviel ich noch zahlen müsste. Solange ich das nicht mache, behält sie das Dokument. Nun die eigentliche Frage: Darf sie solche "persönlichen" Papiere überhaupt zurückhalten bzw. mir vorenthalten? Wenn ich das nicht bekomme, wird meine Forderung nicht in die Insolvenzliste mit aufgenommen, mit eventuellen Rückzahlungen daraus könnte ich ja zudem meine Außenstände, zumindest in Raten, an sie wieder begleichen. Und eine Zweitausfertigung bekomme ich vom Amtsgericht nicht, solange der erste Bescheid nachweislich noch existiert. DANKE.

Ronox  23.04.2015, 09:32

Die Dokumente hat sie auf Verlangen herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht wäre mir hier neu und kann ich mir auch nicht vorstellen.

Anschie 
Fragesteller
 23.04.2015, 20:31
@Ronox

Hm..OK danke. Mal sehen wie ich das mache, ist mir ja selbst bischen unangenehm. Und ihr wiederum mit Anwalt zu drohen wäre auch etwas "seltsam".

Klar, dem IV den Vollstreckungsbescheid (Titel) vorlegen. Titel ist Titel.

Allerdings bekommst Du nur Geld wenn innerhalb der 6 Jahren was zu pfänden/bzw. abzuführen ist und dann auch nur anteilig laut dem Prozentteil Deines Anteiles an der Gesamtschuld des Schuldners.

Wenn der Schuldner bei Dir 40 Euro Schulden hat und bei anderen Gläubigern gesamt 60, dann bekommst Du wenn zum Beispiel 10 Euro abzuführen wären 40% also 4 Euro.

Anschie 
Fragesteller
 22.04.2015, 23:43

Danke soweit. Nun ist es so das der Vollstreckungsbescheid/Titel meiner Anwältin zugeschickt wurde. Momentan habe ich bei ihr noch Außenstände (noch keine Mahnungen etc. darüber erhalten), leider kann ich diese momentan nicht begleichen. Sie hat mir nun nach meiner Nachfrage nach Aushändigung des Titels eine aktuelle Auflistung geschickt, wieviel ich noch zahlen müsste. Solange ich das nicht mache, behält sie das Dokument. Nun die eigentliche Frage: Darf sie solche "persönlichen" Papiere überhaupt zurückhalten bzw. mir vorenthalten? Wenn ich das nicht bekomme, wird meine Forderung nicht in die Insolvenzliste mit aufgenommen, mit eventuellen Rückzahlungen daraus könnte ich ja zudem meine Außenstände, zumindest in Raten, an sie wieder begleichen. Und eine Zweitausfertigung bekomme ich vom Amtsgericht nicht, solange der erste Bescheid nachweislich noch existiert. DANKE.